Demenzpatienten

Auch Anrecht auf Schwerbehindertenausweis

Veröffentlicht:

KÖLN. Auch Demenzkranke mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben das Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis - unabhängig von der Frage, ob sie körperliche Einschränkungen haben oder nicht.

Darauf macht die "Rudi Assauer Initiative Demenz und Gesellschaft" aufmerksam. Dieser Anspruch sei aber relativ unbekannt.

"Braucht ein Demenz-Patient ständig eine Begleitperson, weil er sich nicht mehr allein zurechtfindet oder am öffentlichen Leben nicht mehr vollständig teilhaben kann, fällt dies bei der Beurteilung, ob der Kranke als schwerbehindert gilt oder nicht, ins Gewicht", sagt Wilfried Jacobs.

Der ehemalige Chef der AOK Rheinland/Hamburg ist stellvertretender Beirats-Vorsitzender der Initiative. (iss)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus