BMG: Gleiche Bedingungen für Kliniken und ambulanten Fachärzte
Das Gesundheitsministerium will dafür sorgen, dass Kliniken und niedergelassene Spezialisten im Versorgungsgesetz gleichlange Spieße erhalten. Das gilt mit Blick auf Zulassung und Vergütung.
Veröffentlicht:ESSEN (iss). Das Bundesgesundheitsministerium setzt große Hoffnungen in die künftige Entwicklung der speziellen fachärztlichen Versorgung. "Ich glaube, dass dies ein Bereich sein kann, in dem wir wegkommen von der Konfrontation hin zu einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit", sagte Staatssekretär Stefan Kapferer auf dem "Gesundheitskongress des Westens" in Essen.
Die spezielle fachärztliche Versorgung ist für Kapferer ein wichtiger Punkt des geplanten Versorgungsgesetzes, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll. In diesem Bereich soll es für Kliniken und niedergelassene Ärzte gleiche Zugangsbedingungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen geben, kündigte Kapferer an.
"Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Qualifikations-Kriterien für die Zulassung vorgeben. Wer sie hat, wird zur Leistungserbringung ermächtigt", sagte er. Wenn Ärzte die Zugangskriterien erfüllen, sollen sie ohne Mengenbegrenzung und mit einheitlicher Vergütung arbeiten können, egal ob sie aus dem ambulanten oder dem stationären Bereich kommen.
Die Entwicklung dieses Versorgungszweiges müsse beobachtet werden. "Wir werden sehen, ob man so zu einer wirklich sektorübergreifenden Zusammenarbeit kommt", sagte Kapferer.
Der von vielen Kassenärztlichen Vereinigungen gewünschten kleinräumigeren Bedarfsplanung stehe das Bundesgesundheitsministerium skeptisch gegenüber, sagte er. "Wir halten es für falsch, ein System der Bedarfsplanung immer weiter herunterzubrechen." Wichtiger sei es, in das System ein höheres Maß an Flexibilisierung zu bringen.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sieht Kapferer als wichtigen Bestandteil der Versorgung, der in Zukunft noch an Bedeutung gewinne. "Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen MVZ und Niedergelassenen", betonte er. Die Frage, wer Mehrheitsgesellschafter der MVZ sein kann, sei noch nicht geklärt.
Das Problem der absehbaren ärztlichen Unterversorgung in einzelnen Regionen wird sich nach Einschätzung Kapferers nicht allein mit finanziellen Anreizen lösen lassen. Sie seien aber ein Teil des Maßnahmenkatalogs. "Die Frage ist: Kommt das notwendige Volumen aus dem vorhandenen Topf oder aus zusätzlichem Geld?" Dazu gebe es in der Koalition verschiedene Auffassungen.
Neben den finanziellen Anreizen seien auch Instrumente wichtig wie die Lockerung der Residenzpflicht, die Schaffung innovativer mobiler Versorgungsangebote und die Delegation ärztlicher Leistungen. "Flexibilität und ein Mix von Anreizen sind notwendig."