Behörde macht Weg frei für Notdienst-Zulage
WEIMAR (dür). Das Bundesversicherungsamt (BVA) blockiert nicht länger eine Entscheidung des Thüringer Schiedsamts zum Honorarvertrag 2005 der KV Thüringen mit den Ersatzkrankenkassen. An Ärzte im Notdienst können nun KV-weit insgesamt 350 000 Euro zusätzlich ausgezahlt werden.