Bei Rabattvertrag kein Grund für Regreßangst
FRANKFURT/MAIN (eb). Existieren Rabattverträge zwischen Hersteller und Kasse, dann haben Vertragsärzte bei der Verordnung kurzwirksamer Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker keinen Regreß zu fürchten. Das hat auch das Bundesgesundheitsministerium bestätigt.