Berliner passen Nichtraucherschutz an
BERLIN (ami). Die Hauptstadt hat ihr Nichtraucherschutzgesetz an den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr ausgerichtet. Am 28. Mai soll das neue Nichtraucherschutzgesetz in den Berliner Kneipen in Kraft treten, das das Abgeordnetenhaus Ende April beschlossen hat. Seit dem BVG-Urteil haben die Gaststätten in der Hauptstadt den Nichtraucherschutz nach Gutdünken gestaltet. Eine Initiative für ein Volksbegehren, das sich dafür einsetzte, dass Wirte auch künftig selbst entscheiden sollen, ob in ihren Gasträumen geraucht wird, ist erst kürzlich an mangelnder Beteiligung gescheitert.