Prävention

Besserer Schutz vor übertragbaren Krankheiten

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung will den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Dazu hat das Kabinett jetzt den Entwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" verabschiedet.

Es sieht unter anderem vor, die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen zu erweitern, um Übertragungswege besser aufklären zu können. Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten.

Meldepflichtige sollen künftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das elektronische Meldewesen spätestens 2021 in Betrieb gehen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Fälle von Krätze, wenn sie in Pflegeheimen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften auftreten, gemeldet werden müssen. Dem geplanten Gesetz muss der Bundesdrat zustimmen. Es soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. (chb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Komplexe Herausforderung in der Arztpraxis: Reflux und Husten

Sie fragen – Experten antworten

FSME: Warum gilt in der Schweiz ein längeres Auffrisch-Intervall?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung