Blutabnahme ohne Gerichtsbeschluss
HANNOVER (cben). In ihrem neuen Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) will die Landsregierung festlegen, dass Drogenabhängigen auch ohne richterlichen Beschluss zwangsweise Blut abgenommen werden darf. Die Ärztekammer begrüßte den Plan. Kritik kam von der Aids-Hilfe.