Bundestag berät Gesetzentwurf zu Verfügungen

BERLIN (ble). Der Bundestag berät heute in erster Lesung über einen Gruppenantrag von Parlamentariern aus SPD, Grünen, Linke und FDP zur Geltung von Patientenverfügungen. Bislang unterstützen 208 Abgeordnete den Gesetzentwurf.

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Die von den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Lukrezia Jochimsen (Linke) und Jerzy Montag (Grüne) angeführte Initiative setzt sich grundsätzlich für eine verbindliche Geltung von Patientenverfügungen ohne Begrenzung ihrer Wirkung ein. Zu den Unterstützern gehören auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Brigitte Zypries (beide SPD).

"Zum Recht auf Selbstbestimmung gehört auch, Entscheidungen für die Zeit zu treffen, in denen man etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit nicht mehr entscheidungsfähig ist. Das Selbstbestimmungsrecht wäre entscheidend entwertet, wenn es Festlegungen für zukünftige Konfliktlagen, in denen der Patient aktuell nicht mehr entscheiden kann, nicht umfassen würde", heißt es in der Begründung des Antrags.

Unionspolitiker beraten mit Grünen über Gegenentwurf

Unterdessen beraten Parlamentarier von Union und Grünen über einen gemeinsamen Gegenentwurf zum Stünker-Konzept. Seit Wochen verhandeln darüber Wolfgang Bosbach, Hans Georg Faust (beide CDU) sowie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) mit den Abgeordneten Katrin GöringEckardt und Harald Terpe.

Bis zum Herbst wollen die Parlamentarier ihre bisher teils weit auseinander liegenden Vorstellungen unter ein Dach bekommen: Während Bosbach eine Patientenverfügung nur bei unvermeidlich tödlich verlaufenden Krankheiten verbindlich gelten lassen will - und damit deren Reichweite begrenzt - , sehen die Pläne von Zöller und Faust eine weitgehende Entscheidungskompetenz des Arztes vor. Göring-Eckardt zufolge soll die Entscheidung über den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen grundsätzlich durch ein Vormundschaftsgericht fallen.

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