Continentale scheitert mit Klage gegen AOK-Wahltarif

Ein weiterer Etappensieg für die AOK in Sachen Wahltarif. Der Privatversicherer Continentale wollte dagegen klagen - ohne Erfolg, so das LSG Nordrhein. Die PKV habe hier gar kein Klagerecht. Doch endgültig geklärt ist der Streit noch nicht.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Continentale: Kein Erfolg mit der Klage gegen Wahltarife

Continentale: Kein Erfolg mit der Klage gegen Wahltarife

© Bernd Thissen / dpa

KÖLN. Weiterer Etappensieg für die AOK Rheinland/Hamburg in der Auseinandersetzung mit den privaten Krankenversicherern über die kasseneigenen Zusatzversicherungen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat die Klage der Continentale Krankenversicherung gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen der Genehmigung der Wahltarife abgewiesen.

Die Continentale wollte erreichen, dass das Landesschiedsamt die Genehmigung für die von der PKV von Anfang an heftig bekämpften Zusatzversicherungen der AOK Rheinland/Hamburg zurücknimmt.

Dafür hatte das PKV-Unternehmen aber überhaupt kein Klagerecht, entschied das LSG. Die Genehmigung der Wahltarife sei ein interner Akt ohne Außenwirkung.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Auseinandersetzung hat das Gericht aber die Revision beim Bundessozialgericht (BSG) zugelassen.

Wilfried Jacobs, der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, begrüßt die Entscheidung. Sie reihe sich ein in mehrere Urteile gegen die privaten Krankenversicherer in dieser Frage.

"Die PKV muss langsam erkennen, dass der Gesetzgeber die Wahltarife will und sie fester Bestandteil des geltenden Rechts sind", sagt Jacobs der "Ärzte Zeitung".

PKV will Akten einsehen

Es ist zwar noch nicht entschieden, aber wahrscheinlich wird die Continentale in Revision beim BSG gehen. In der PKV-Branche wertet man es als positives Zeichen, dass das LSG diesen Schritt überhaupt ermöglicht hat.

In einem anderen der vielen Verfahren des Versicherers und des PKV-Verbands gegen die AOK Rheinland/Hamburg versucht die Continentale beim Sozialgericht Dortmund die Kasse zur Herausgabe der Kalkulationsgrundlagen für die Wahltarife zu erzwingen.

Der Grund: Die PKV hegt den Verdacht, dass die Zusatzversicherungen durch das normale Geschäft der Kasse quer subventioniert werden. Das wäre gesetzeswidrig.

Nachdem die AOK dem Gericht Akten mit vielen geschwärzten Passagen vorgelegt hatte, will der Versicherer jetzt die volle Einsicht erstreiten. Das lehnt die AOK ab und bekommt dabei Rückhalt aus dem Landesgesundheitsministerium.

Das Ministerium sieht in den eingeforderten Unterlagen "interne und somit sensible Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse".

Um die Herausgabe der Akten endgültig zu stoppen, wäre ein Beschluss des NRW-Kabinetts notwendig. Angesichts der bevorstehenden Neuwahlen ist damit allerdings im Moment wohl nicht zu rechnen.

Az.: L 11 KR 660/11 KL

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