Hilfsmittel
DAK wird gegen BVA-Bescheid Klage erheben
HAMBURG. Die DAK will ihre Ausschreibung zu Stoma- und Inkontinenzhilfen vor Gericht verteidigen.
Gegen einen Verpflichtungsbescheid des Bundesversicherungsamtes, wonach die DAK die Ausschreibung aufheben soll, werde man Anfechtungsklage einreichen, kündigte die Kasse am Donnerstag auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" an.
Besagte DAK-Ausschreibung hatte wiederholt Kritik seitens der Hilfsmittelerbringer provoziert. Denn laut Paragraf 127 SGB V gelten Ausschreibungen unter anderem für dienstleistungsintensive Hilfsmittel als unzweckmäßig. Darauf gründet sich auch die Unterlassungsverfügung des BVA.
Die DAK betreibe "mit ihrer Anfechtungsklage eine dringend erforderliche rechtliche Klärung der möglichen Ausschreibungen im Heil- und Hilfsmittelsektor", erklärte Kassensprecher Rüdiger Scharf. In mehreren Entscheidungen hätten Sozialgerichte sowie die Vergabekammer des Bundes bereits die Rechtmäßigkeit der Stoma-Ausschreibung bestätigt.
Dabei hätten insbesondere die Sozialgerichte darauf abgestellt, so Scharf, "dass das nationale und europäische Vergaberecht dem Sozialrecht – konkret dem § 127 SGB V – vorgehe". Im übrigen hätten auch die Versicherten keine Nachteile, versichert Scharf.
"Bei unserer Stoma-Ausschreibung haben wir umfangreiche Dienst-Leistungs-, Service- und Qualitätsstandards aufgenommen, die über die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen." (cw)