Wechsel an der Spitze

Daniel Pleger ist neuer Vorsitzender im Berufsverband der Augenärzte

Der in Kiel niedergelassene Daniel Pleger wurde an die Spitze des Berufsverbands der Augenärzte gewählt und löst Peter Heinz ab. Der 39-Jährige war jahrelang in einem MVZ angestellt.

Veröffentlicht:
Daniel Pleger

Daniel Pleger

© BVA

Düsseldorf/Kiel. Der Kieler Daniel Pleger ist neuer Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA). Er löst Dr. Peter Heinz ab, der vier Jahre an der Verbandsspitze stand und künftig stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist. Heinz ist seit Jahresbeginn KV-Vize in Bayern, weshalb er im Verband nicht für eine erneute Amtszeit kandidierte.

Der bisherige Vize Dr. Bernhard Bambas aus Bad Segeberg trat nach Ende seiner Amtszeit nicht erneut zur Wahl an. Die BVA-Delegierten wählten auf ihrer Versammlung außerdem mit der 38-Jährigen Hamburgerin Dr. Inger Lüdeke erstmals eine Vertreterin der angestellten Augenärztinnen und Augenärzte in den Vorstand.

Pleger hatte schon zahlreiche Funktionen im BVA

Der 39-Jährige Pleger ist in eigener Praxis niedergelassen und war zuvor über zehn Jahre in einem MVZ angestellt. In der KBV ist er im beratenden Fachausschuss der Fachärzte engagiert. Im BVA war er zuvor u.a. Referent für die augenärztliche Akademie Deutschlands (AAD), Ressortleiter „Augenärztliches Assistenzpersonal“, Initiator des eLearning-Quereinsteigerkurses, kommissarischer Pressesprecher und Vorstandsmitglied. (di)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Übergangsfinanzierung für Kliniken in der Kritik

Grünen-Politikerin warnt vor teuren Subventionen für Krankenhäuser

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

© Roche

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Anzeige der Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Prof. Dr. Ralf Dechend (links), Prof. Dr. Armin Wolf (Mitte), Prof. Dr. Nicolas Feltgen (rechts)

© [M] Claus Uhlendorf; Privat; Privat; Vicu9 / Getty Images / iStock; koolsabuy / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

RVV: Interdisziplinär gegen Sehverlust, Herzinfarkt und Schlaganfall kämpfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gefährdete Senioren erkennen

Sturz auf Bodenhöhe: Wann droht eine Hirnblutung bei älteren Menschen?

Vorschau aufs Wochenende

Herzkongress ESC 2025: Diese neuen Studien stehen im Blickpunkt

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung sind zwar hoch akzeptiert, aber komplett verzichten kann man auf die HbA1c-Messung (noch) nicht.

© stivog / stock.adobe.com

Evolution der Therapiesteuerung

Diabetesmanagement: Das Ende des HbA1c-Werts?

Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress