Dem Vertragsarzt erlaubt - dem Arzt aber verboten
MÜNCHEN (sto/HL). Einige wichtige Bestimmungen des von der Bundesregierung geplanten Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄG) betreffen das ärztliche Berufsrecht und fallen damit in die Zuständigkeit der Länder. Darauf hat der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Hellmut Koch, hingewiesen.