Diätetische Produkte genauso regeln wie Phytotherapeutika!

Veröffentlicht:

BRÜSSEL (spe). Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln fordern eine klare Abgrenzung für Phytotherapeutika von diätetischen Lebensmitteln, denen pflanzliche Substanzen mit arzneilicher Wirkung beigefügt werden. Für letztere müssten in der EU ebenso strenge Regeln bei der Risikobewertung gelten wie für pflanzliche Arzneimittel, sagte Professor Michaels Habs, Vizepräsident des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Habs kritisierte, dass sich die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA bei der wissenschaftlichen Bewertung gesundheitsbezogener Angaben (health claims) auf Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln mitunter auf unzureichendes Datenmaterial stütze. Für Phytotherapeutika hingegen seien Nachweise zur Qualität, Sicherheit und Effizienz erforderlich.

Nach einer seit Januar 2007 gültigen EU-Verordnung sind Lebensmittelhersteller dazu verpflichtet, der EFSA gesundheitsbezogene Angaben, mit denen sie ihre Produkte bewerben wollen, zur Begutachtung vorzulegen. Die EFSA erarbeitet derzeit eine Positivliste für die europaweite Zulassung der health claims.Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese, kritisierte, dass bislang nicht ausreichend sichergestellt sei, dass keine gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen werden, die auch auf Arzneimitteln gebräulich sind und somit beim Verbraucher die Einstufung eines Lebensmittelprodukts als Arzneimittel nahelegen könnten.

"Die Sicherheit der Verbraucher müsse auch bei Nahrungsergänzungsmitteln oberstes Gebot sein", sagte Professor Susanne Alban vom Pharmazeutischen Institut der Universität Kiel.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auswirkung auf Arzneiversorgung

Pharmaindustrie warnt vor Helium-Engpässen durch Irankrieg

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S3-Leitlinie Mammakarzinom

Brustkrebs: So viel Sport ist empfehlenswert

Lesetipps
Älterer Mann sitzt in einem dunklen Raum umgeben von einem Stapel Akten.

© stokkete / stock.adobe.com

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Eine Ärztin zeigt einer Patientin eine Kanüle.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vierte Säule

Diese Impfungen sind wichtig für die kardiovaskuläre Prävention