Bundesratssitzung
Bundesrat billigt Gesetze zur Lebendorganspende und zur Kenntnisprüfung ausländischer Ärzte
Die Länderkammer nimmt zur geplanten Stärkung von Medizinregistern Stellung. Eigene Initiativen lancieren Länder zur Primärversorgung und zur Entbürokratisierung in den Gesundheitshandwerken.
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Der Bundesrat hat am Freitag Stellung zu Gesetzesvorschlägen des Bundes genommen. Länderanträge wurden an die Fachausschüsse zur Beratung überwiesen.
© Carsten Koall/dpa
Berlin. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag einen Haken an zwei Gesundheitsgesetze gemacht. So billigte die Länderkammer die Ende März vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz.
Künftig sind sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden möglich, bei denen zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht werden. Anders als bisher müssen sich die Organspenderpaare zuvor nicht gekannt haben.
Abschließend grünes Licht hat der Bundesrat auch für das Gesetz gegeben, mit dem Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen bescheunigt werden sollen. Ende März hatte der Bundestag die Neuregelung beschlossen.
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Künftig soll die sogenannte Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist dagegen nur noch auf Wunsch des Antragstellers vorgesehen. Die neuen Vorgaben gelten für Ärzte, Zahnärztinnen, Apotheker sowie Hebammen.
Mit nur wenigen Änderungswünschen hat der Bundesrat zudem zum Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem Daten aus Medizinregistern besser genutzt werden sollen. Dazu soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein „Zentrum für Medizinregister“ (ZMR) etabliert werden. Mitte März hatte das Bundeskabinett der Vorlage zugestimmt, die Beratungen im Bundestag haben noch nicht begonnen.
Thüringen brachte am Freitag einen Antrag ein, mit dem die Präqualifizierung für Hilfsmittelerbringer einer „kritischen Prüfung“ unterzogen werden soll. Landesgesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) monierte das bürokratische und aufwändige Verfahren, bei dem die Gesundheitshandwerke einem „Generalverdacht“ ausgesetzt würden.
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Der Antrag fordere nicht die völlige Abschaffung, sondern eine „ergebnisoffene Prüfung“, auf welche Nachweise und Prüfungen verzichtet werden kann. Die Eigenverantwortung und die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Qualifikationen der Leistungserbringer würden beim Präqualifizierungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt, argumentierte Schenk.
Ebenfalls in den Ausschüssen beraten wird ein von Baden-Württemberg vorgelegter Antrag, der darauf zielt, „zeitnah die Weichen für ein Primärversorgungssystem zu stellen“. In der vorgeschlagenen Entschließung spricht sich die Landesregierung unter anderem dafür aus, Primärversorgungszentren als neue Versorgungsform im SGB V einzuführen, in denen verschiedene Gesundheitsberufe interprofessionell zusammenarbeiten.
Ambulante Versorgungsstrukturen müssten „konsequent gestärkt“ werden, forderte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Geboten seien dafür klare Rahmenbedingungen des Bundes - „zügig“ müsse dieser ein strukturiertes und verbindliches Primärversorgungssystem vorlegen. Anderenfalls entstünden „Versorgungslücken, die wir nicht mehr geschlossen bekommen“, warnte Lucha in seiner letzten Rede als Minister im Bundesrat. (fst)









