Eine Verfügung, zwei Reichweiten
Der Bundestag steht vor einer Richtungsentscheidung über die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen. Eine interfraktionelle Initiative von Bundestagsabgeordneten von Union, Grünen, FDP und SPD will noch in dieser Woche ein Alternativkonzept zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen festzurren.
Veröffentlicht:Schätzungen zufolge haben über neun Millionen Bundesbürger eine Verfügung für den Fall verfasst, dass sie bei einer medizinischen Behandlung ihren Willen nicht mehr selbst bekunden können.
Den Plänen zufolge soll es offenbar zwei verbindliche Formen von Patientenverfügungen geben, die sich aber in ihrer Reichweite unterscheiden: So soll eine Verfügung nur dann unbeschränkt gültig sein, wenn sich der Patient zuvor umfassend ärztlich beraten lässt und das Dokument von einem Notar beglaubigen lässt. Die Verfügung darf zudem nicht älter als fünf Jahre sein. Nur in diesem Fall müsste sich der Arzt auch bei einer Erkrankung, die nicht zwingend tödlich verläuft, an die Verfügung halten.
Die bisher im Umlauf befindlichen Verfügungen sollen indes zwar auch verbindlich sein, aber nur für Erkrankungen, die unweigerlich zum Tod führen.
"Wir befinden uns in der Endabstimmung für einen Gesetzentwurf", hieß es dazu aus dem Umfeld der Initiatoren um die Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD) und Otto Fricke (FDP).
Mit ihren Vorstellungen reagieren die Parlamentarier auf den Gesetzesentwurf einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um den SPD-Politiker Joachim Stünker. Der von über 200 Parlamentariern unterstützte Gesetzentwurf sieht eine weit reichende Geltung von Verfügungen vor, auch wenn die Erkrankung nicht unweigerlich zum Tod führt.
Das Thema hat in der Vergangenheit mehrfach zu Missstimmung innerhalb der Koalition geführt. So warf die Union Stünker vor, mit der Vorlage seines Gesetzentwurfs Absprachen gebrochen zu haben.