Zwangsrabatt

Erste Klage gegen die PKV

Für die Pharmahersteller ist er von jeher ein Ärgernis: der Zwangsrabatt. Doch noch mehr wurmt sie, dass auch die PKV davon profitiert. Jetzt hat ein Hersteller die Nase voll - und die erste Klage gegen einen Privatversicherer eingereicht. Droht ein Dammbruch?

Veröffentlicht:
Gewürfelte Rabatte: Ein Dorn im Auge der Hersteller.

Gewürfelte Rabatte: Ein Dorn im Auge der Hersteller.

© V. Yakobchuk / fotolia.com

HAMBURG (cw). Mit dem Hamburger Mittelständler Desitin Arzneimittel GmbH hat jetzt das erste Pharmaunternehmen Klage gegen Herstellerrabatte an die Privaten Krankenversicherungen (PKV) eingereicht.

Per negativer Feststellungsklage will Desitin den gesetzlichen Anspruch der PKV auf die gleichen Zwangsrabatte, wie sie sozialrechtlich den GKV-Kassen zustehen, kippen.

Eingeführt wurde dieses Recht der PKV mit dem "Gesetz über Rabatte für Arzneimittel", das Bestandteil des 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) war.

Eingereicht wurde die Klage bei der Zivilkammer eines Landgerichts. Welches das ist, will Desitin erst mitteilen, wenn die beklagte private Krankenversicherung die Klageschrift erhalten hat, so Geschäftsführer Dr. Martin Zentgraf.

Ärgernis auch bei der Steuer

Nach Auffassung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dessen Mitglied Desitin ist, handelt es sich bei den Zwangsabschlägen für die PKV "um einen nicht verfassungskonformen Eingriff in die unternehmerische Freiheit eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zugunsten eines anderen privatwirtschaftlichen Unternehmens".

Ein zweiter Stein des Anstoßes ist die kürzlich vom Bundesfinanzministerium gegenüber den Pharmaverbänden bekräftigte Entscheidung, dass die PKV-Rabatte anders als die Rabatte an die GKV voll mehrwertsteuerpflichtig sind.

"Die Hersteller sollen damit auf einen Umsatz, den sie gar nicht erzielen, auch noch Mehrwertsteuern abführen", moniert der BPI.

Bereits Anfang August hatte der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) auf diese Problematik hingewiesen und die Erwartung geäußert, "dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden".

Bisher sei dazu aber noch nichts geschehen, teilte ein BAH-Sprecher auf Anfrage mit.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Lesetipps
Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar