Gedenktag am 27. Januar

„Euthanasie“-Morde: Lebenshilfe fordert Verfolgten-Status für Opfer

Nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe sind Menschen mit Behinderungen, die während des Nazi-Regimes verfolgt und getötet wurden, bisher „Opfer zweiter Klasse“.

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Berlin. Unmittelbar vor dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar hat die Lebenshilfe gefordert, die im Zuge der sogenannten „T4-Aktion“ ermordeten Menschen mit Behinderungen sollten als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Es gebe „keinen einzigen historischen Grund, den Opfern von ‚Euthanasie‘ und Zwangssterilisation den Verfolgten-Status zu verweigern“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin. Die Betroffenen würden dadurch zu „Opfern zweiter Klasse“ gemacht.

Zwischen 1940 und 1942 wurde die systematische Ermordung von rund 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in Deutschland von der „Zentralstelle 4“ in der Berliner Tiergartenstraße 4 aus organisiert. Eine der sechs Tötungsanstalten auf dem Gebiet des damaligen Deutschen Reichs befand sich in Grafeneck (Baden-Württemberg). In Europa wurden schätzungsweise 300.000 Menschen im Zuge dieser Vernichtungsaktion getötet. Die Lebenshilfe fordert, diese Verfolgten des Nazi-Regimes müssten anderen Opfer-Gruppen gleichgestellt werden.

Schmidt beklagte, auch heute stießen Menschen mit Behinderungen auf Ablehnung und Vorurteile. Sie plädierte stattdessen für eine „Willkommenskultur“: „Es gibt kein lebensunwertes Leben, Menschen mit Behinderung gehören zur ganzen Bandbreite menschlicher Vielfalt dazu.“

Bei einer Gedenkveranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, ist für den 27. Januar am Gedenk- und Informationsort in der Tiergartenstraße eine Kranzniederlegung geplant. (fst)

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