Beschluss des Bundestags

Lebendorganspende: Gesetzgeber macht Überkreuzspenden möglich

Der Bundestag hat weitreichende Änderungen des Transplantationsgesetzes beschlossen. Die Lebendnierenspende wird erleichtert, der Vorrang der postmortalen Spende entfällt. Die Koalition erntet dafür nicht nur Beifall.

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Das Foto zeigt Personen im Operationssaal bei einer Transplantation.

Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für die Überkreuzspende von Organen beschlossen.

© Mathias Ernert / Universitätsklinikum Heidelberg

Berlin. Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen am Donnerstag die Lebendorganspende neu geordnet. Die Linken-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, die AfD enthielt sich.

Künftig müssen sich Organspendepaare anders als bisher nicht kennen. Demnach sollen Lebendnierenspenden „überkreuz“ erlaubt werden. Dadurch soll der Kreis derjenigen, die Organspenden empfangen können, erweitert werden.

Bisher ist nach dem Transplantatationsgesetz (TPG) eine Lebendspende nur an einen engen Empfängerkreis möglich – beispielsweise Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Lebenspartner oder Personen, die dem Spender offenkundig persönlich verbunden sind.

Eine fehlende Übereinstimmung etwa von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen solle die Spende einer Niere nicht länger unmöglich machen, teilte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit. Der Beschluss des Bundestags sei daher „ein Tag der Hoffnung für alle, die auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind“.

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Zuletzt waren bundesweit rund 6.400 Menschen auf der Warteliste für eine Spenderniere verzeichnet. Die Betroffenen müssen bis zu acht Jahren auf eine Transplantation warten. 2024 starben 253 Patienten auf der Warteliste.

Das Gesetz ermöglichst erstmals auch den seltenen Fall einer „nicht gerichteten anonymen Nierenspende“. Der Spender hat dabei keinen Einfluss auf den Empfänger. Wird ein solcher Spender später selbst dialysepflichtig und benötigt eine Nierentransplantation, so soll dies bei der Organvermittlung angemessen berücksichtigt werden.

Lebendspender besonders berücksichtigen

Näheres soll die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien regeln. Dieser Vorrang für die Spender sei eine „längst überfällige Würdigung“ dieser Personen, sagte Professorin Martina Koch, Präsidentin der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). In anderen Ländern des Eurotransplantverbundes gilt eine solche besondere Berücksichtigung von Lebendspendern schon länger.

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Das Gesetz räume dem Schutz der Lebendspender „oberste Priorität ein“, betonte Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, bei der abschließenden Beratung am Donnerstag im Bundestag. Als obligatorisch sieht das Gesetz eine unabhängige psychosoziale Beratung vor einer Spende vor. Die Betroffenen müssen im Spendeprozess vor, während und nach der Spende im Transplantationszentrum verpflichtend begleitet werden.

Grüne rügen fehlendes Lebendspenderregister

Für die SPD sprach deren gesundheitspolitischer Sprecher Dr. Christos Pantazis von „einem echten Durchbruch“ für die Betroffenen. Zugleich formuliere das Gesetz „klare ethische Leitplanken“. Doch genau diese hält Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) für nicht ausreichend. Dass die Koalition nicht ein bundesweites Lebenspenderregister etabliere, sei die „größte verpasste Chance“ bei diesem Gesetz, rügte Kappert-Gonther.

Ein Fehler sei es auch, dass in der Dokumentation von Lebendspendern das Merkmal „Geschlecht“ nicht ausgewiesen werde – obwohl Frauen häufiger spenden als Männer, erinnerte Kappert-Gonther. „Evaluieren Sie die Auswirkungen dieses Gesetzes“, appellierte die Grünen-Abgeordnete an die Bundesregierung.

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Für die Linken-Fraktion ist die Koalition mit diesem Gesetz „falsch abgebogen“, monierte die Abgeordnete Stella Merendino. Bisher gilt im TPG der Grundsatz, dass eine Lebendspende nur nachrangig gegenüber einer postmortalen Spende zulässig ist.

Lebendspender sollten auf diese Weise vor unnötigen gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Dieser Subsidiaritätsgrundsatz wird nun aufgegeben. Merendino verwies auf internationale Studien, denenzufolge ein deutlicher Anstieg der Verfügbarkeit von Organen durch die Neuregelung nicht zu erwarten sei. (fst)

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