Fachärzte drängen auf Sonderverträge nach § 73 c
KARLSRUHE (mm). Fachärzte aller Disziplinen können jetzt bei MEDI ihre Vorschläge und Anregungen für einen 73c-Facharztvertrag mit der AOK vorbringen.
Veröffentlicht:Einen ersten Modellvertrag für Orthopäden/Chirurgen präsentierten MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner und Dr. Norbert Metke aktuell bei einer Infoveranstaltung in Karlsruhe. Der Vertrag, der aus vier Modulen besteht, sei den Facharztgruppen zugeschickt worden, berichteten beide.
Nach den derzeitigen Plänen von MEDI sollen sämtliche Arzt-Patienten-Kontakte einschließlich aller ärztlichen Untersuchungen und Beratungen mit einer Grundpauschale (Modul 1) honoriert werden. Modul 2 besteht aus qualitätsabhängigen Zusatzpauschalen für beispielsweise das Röntgen oder die Sonografie. Samstagssprechstunden oder Neugeborenenscreening werden als Einzelleistung (Modul 3) vergütet. "Modul 4 sieht optimierte Versorgungspakete spezieller Erkrankungen, wie die optimierte Versorgung chronischer Wirbelsäulenbeschwerden, vor", so Metke abschließend.
"Wir müssen die 73c-Verträge zügiger voranbringen, als zunächst gedacht. Der Druck der fachärztlichen Kollegen unter dem gedeckelten Budget wird immer unerträglicher", kündigte Baumgärtner an. Er machte dabei deutlich, dass die Datenhoheit der Abrechnung sowie die Arzneimittelsteuerung bei MEDI liegen werde.
Bereits nach der Sommerpause sollen die Honorarverhandlungen mit der AOK starten, bestätigte auch der baden-württembergische AOK-Vizechef Dr. Christopher Hermann den zügigen Zeitplan.
Die für Fachärzte gedachten Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung haben für Baden-Württemberg auch eine Bedeutung zur Honorarsicherung bei der Vergütungsreform.
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