Fakultätentag hält Ausbildungsreform für rechtswidrig

BERLIN (HL). Die Pläne der Bundesregierung, die Zahl der nichtuniversitären Lehrkrankenhäuser auszuweiten und die Unis zum Abschluss von Verträgen mit allen in Frage kommenden Kliniken zu verpflichten, ist nach Auffassung des Medizinischen Fakultätentages rechtswidrig.

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Nach der Bundesärzteordnung - sie ist die gesetzliche Grundlage der Approbationsordnung - obliegt die Auswahl geeigneter Lehrkrankenhäuser den Hochschulen.

"Der im Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung enthaltene Kontrahierungszwang steht eindeutig im Widerspruch zu dieser Vorgabe", so Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.

Außerdem sollen die einzelnen Lehrkliniken nach 36 verschiedenen Logbüchern der Medizinischen Fakultäten ausbilden müssen.

Damit sei die von der EU geforderte universitäre Aufsicht über das Studium organisatorisch nicht mehr möglich.

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