Riskante Immobiliengeschäfte
Finanzanlagen von Krankenkassen und KVen: Millionenbeträge stehen auf der Kippe
Sicherheit geht vor Rendite: Das schreibt der Gesetzgeber Krankenkassen und Co. bei Finanzanlagen vor. Bei einem Immobilieninvestment kam es vermutlich dennoch zu erheblichen Verlusten: Jetzt stehen Gelder in Millionenhöhe im Feuer.
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Was Kassen- und KV-Managern als sicheres Investment in „Betongold“ erschien, könnte sich als Millionengrab entpuppen.
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Berlin/Bonn. Berichte über riskante Finanzanlagen von Krankenkassen und KVen haben Unverständnis ausgelöst: Laut der „Süddeutschen Zeitung“ sollen insgesamt 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen Beiträge in Millionenhöhe bei einem Immobilienfinanzierer angelegt haben – es drohe nahezu ein Totalverlust der Mittel.
Nach bisherigen Berichten war nur von drei Krankenkassen sowie drei Kassenärztlichen Vereinigungen die Rede. Was eine sichere Investition in „Betongold“ zu sein schien, hat sich inzwischen als riskantes Nachrangdarlehen und komplexes Finanzprodukt herausgestellt. Nach Angaben des „Handelsblatts“ sollen von dem Fondsvermögen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro 96 Prozent als gefährdet gelten.
Betroffen sein sollen laut SZ die Krankenkassen KKH (47,4 Millionen Euro), Pronova BKK (10 Millionen) und BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen). Bei der Novitas BKK und MKK soll es um jeweils fünf Millionen Euro, bei der IKK Südwest um zwei Millionen Euro gehen.
Erhöhung der Verwaltungskostenumlage?
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Solche Investments haben offenbar auch die AOK Bremen, Bahn BKK, BKK Pfalz, Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse getätigt. Die Genannten wollten auf Nachfrage der SZ keine Angaben zur Höhe ihrer Beteiligung machen.
Mittel kamen allein aus dem Verwaltungskostenhaushalt
Außer den Krankenkassen sind dem Bericht zufolge drei Kassenärztliche Vereinigungen involviert. Die KV Baden-Württemberg (KVBW) soll 50 Millionen Euro, die KV Hessen 30 Millionen und die KV Schleswig-Holstein 16 Millionen Euro in den Fonds investiert haben. Bei allen beteiligten Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen stehen inzwischen laut SZ Investments in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro auf dem Spiel.
Die KVBW bestätigte am Freitag, sie habe in den Jahren 2019 bis 2022 Mittel des eigenen Verwaltungskostenhaushalts „in den Verius-Immobilienfinanzierungsfonds IHS II und III investiert“ – Summen nennt die KV nicht. Es handele sich ausschließlich um Mittel dieses Haushalts, der im Wesentlichen aus einer Umlage von Ärzten und Psychotherapeuten gespeist werde.
Eine Prüfung der damaligen Anlageentscheidungen habe ergeben, dass diese „gewissenhaft getroffen wurden auf Grundlage aller zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und Unterlagen“. Die KVBW sieht „Anhaltspunkte dafür, dass die Anleger über Sicherheit und aufsichtsrechtliche Zulässigkeit dieser Anlagen bewusst getäuscht wurden.“
Kassenaufsicht gibt sich zugeknöpft
Die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn. Doch dort gibt man sich zugeknöpft und verweist auf das Selbstverwaltungsrecht der Kassen. „Das BAS hat die betroffenen Krankenkassen aufgefordert, alles zur Schadensbegrenzung Erforderliche einzuleiten“, teilt die Behörde auf Anfrage der Ärzte Zeitung mit.
Das BAS befinde sich in „engem Austausch“ mit den Kassen. Details will die Behörde unter Verweis auf „Betriebs und Geschäftsgeheimnisse“ nicht nennen. Versäumnisse bei der Aufsicht kann das BAS nach eigenen Angaben nicht erkennen: „Die Bewertung und Entscheidung über die Finanzanlageprodukte obliegt den Sozialversicherungsträger“, heißt es auf Anfrage. Die Geldanlagen seien beim BAS „weder anzeige- noch genehmigungspflichtig“.
Eigentlich erhalten die Sozialkassen vom Gesetzgeber klare Leitplanken, was sie dürfen und was nicht. Paragraf 80 SGB IV schreibt vor, dass Anlagen so zu erfolgen haben, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt und eine ausreichende Liquidität gewährleistet wird. Das BAS hat dazu einen Anlageleitfaden formuliert, der habe allerdings „rein informativen Charakter“ und diene nur als „Orientierungshilfe“, heißt es.
Klage beim Landgericht Frankfurt
Alles steht und fällt also mit einem „qualifizierten Anlage- und Risikomanagement“ der Sozialversicherungsträger. Warum dieses im vorliegenden Fall nicht rechtzeitig Alarm geschlagen hat, dürfte Gegenstand auch einer politischen Aufklärung dieses Vorgangs sein.
Mehrere Krankenkassen und KVen – nach eigenen Angaben auch die KVBW – haben mittlerweile Klage beim Landgericht Frankfurt gegen beteiligte Fondsbetreiber und Vermittler eingereicht. Die politische Debatte dürfte weit über die Frage hinausgehen, ob im vorliegenden Fall Beratungs-, Informations- oder Kontrollpflichten nicht ausreichend beachtet wurden.
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Denn das potenzielle Anlagevolumen aller bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger ist gewaltig. Ende 2024 verfügten alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger – also nicht nur Krankenkassen – über Geldanlagen in Höhe von 83,7 Milliarden Euro, teilt das BAS mit. Davon würden rund 59 Milliarden Euro als Einlagen verwaltet – dabei seien 12,1 Milliarden Euro in Wertpapieren angelegt und 11,5 Milliarden Euro in Investmentvermögen.
Spezifische Daten für die Krankenkassen könne das BAS nicht mitteilen – zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, heißt es.
Für die SPD-Bundestagsfraktion zeigt sich deren gesundheitspolitischer Sprecher, Dr. Christos Pantazis, verärgert. Man erwarte eine „umfassende Aufklärung“, hieß es am Freitag. „Aus diesen Vorgängen müssen Konsequenzen gezogen werden“, forderte Pantazis. Daher werde man bei den anstehenden Strukturreformen auch die Finanzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen in den Blick nehmen. (fst)




