AMNOG-Verfahren
G-BA: Arzneibewertungen nur mit geringem oder keinem Zusatznutzen
Bei zehn AMNOG-Verfahren hat der G-BA in vier Fällen keinen Zusatznutzen anerkannt, für zwei Arzneien einen geringen Zusatznutzen gesehen und nur bei einem von vier bewerteten Orphan Drugs den Zusatznutzen als gering quantifizieren können.