AMNOG-Verfahren

G-BA: Arzneibewertungen nur mit geringem oder keinem Zusatznutzen

Bei zehn AMNOG-Verfahren hat der G-BA in vier Fällen keinen Zusatznutzen anerkannt, für zwei Arzneien einen geringen Zusatznutzen gesehen und nur bei einem von vier bewerteten Orphan Drugs den Zusatznutzen als gering quantifizieren können.

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