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Gastbeitrag

GKV-Beitragssatzstabilisierung mittels Privatisierung der Prävention?

Vor „Shrinkflation“ wie beim Joghurt im Supermarkt warnt Dr. Francisco X. Moreano nach dem GKV-Sparpaket. Die Kassenbeiträge sollen stabil bleiben, doch Präventionsleistungen drohen knapper zu werden. Die Rechnung könnten gesetzlich Versicherte künftig selbst bezahlen.

Von Dr. Francisco X. Moreano Veröffentlicht:
Das Bild zeigt zwei Joghurtbecher.

Wenn der Joghurt schrumpft: „Shrinkflation“ ist im Supermarkt gäng und gäbe. Jetzt auch im Gesundheitswesen?

© tanaonte / Stock.adobe.com

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verspricht Preisstabilität für gesetzlich Versicherte, liefert aber eine strukturelle Mogelpackung. Denn wer eine Verknappung von Präventionsleistungen aufgrund der Entfernung aus der extrabudgetären Vergütung auslöst, senkt keine Kosten. Er betreibt lediglich eine gesundheitsökonomisch fragwürdige Haushaltskosmetik. Die absehbare Folge ist eine Verschiebung von Präventionskosten auf die private Sphäre der gesetzlich Versicherten.

Shrinkflation in der Gesundheitspolitik

In der Konsumgüterindustrie nennt man dieses Phänomen „Shrinkflation“: Der Preis bleibt gleich, aber der Inhalt schrumpft. Stellen wir uns vor, ab morgen steht der berühmte „Jogurt mit der Ecke“ ohne Ecke im Regal. Die Ecke mit dem Topping muss der Kunde fortan extra dazukaufen. Der Begriff setzt sich aus „shrink“ (schrumpfen) und „inflation“ zusammen und beschreibt eine verdeckte Preiserhöhung. Statt den sichtbaren Preis zu erhöhen, wird die Menge reduziert. Elegant.

Porträt von Dr. Francisco X. Moreano

Dr. Francisco X. Moreano ist Unternehmensberater und Gründer der CONSULTORIO Healthcare Management GmbH in Erding bei München.

© privat

Genau diese legislative Statistik-Kosmetik betreibt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Mit einem kommunikativen Spagat wird den Menschen eine Beitragsstabilisierung verkauft, während der Leistungsumfang im Kernbereich der Prävention systematisch abgespeckt wird. Den Preis zahlt der gesetzlich Versicherte ohnehin. Ob direkt in der Praxis über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder indirekt durch den Abschluss privater Vorsorge-Zusatzversicherungen, das Geld fließt aus dem eigenen Nettoeinkommen. Es sei denn Ärztinnen und Ärzte sind bereit auf Ihre Vergütung zu verzichten. Auch eine Option.

Der Präventionsbedarf ist keine politische Variable

Der Bedarf an Prävention lässt sich nicht per Gesetz wegkürzen. Das Sozialgesetzbuch (SGB V) ist hier eigentlich unmissverständlich: Die Krankenversicherung soll als Solidargemeinschaft die Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Patienten fördern. Hierzu gehört auch die frühzeitige Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen.

Die geplante Budgetierung führt die Grundlehre der Gesundheitsökonomie ad absurdum: Präventionsausgaben im aktuellen Jahr verhindern die potenzierten Behandlungskosten in späteren Jahren. Eines der vielen Paradebeispiele hierfür ist die Vorsorge-Koloskopie. Wer heute die Anreize für eine Koloskopie entwertet, spart zwar kurzfristig im aktuellen Haushaltsjahr, provoziert aber langfristig die massiven Behandlungskosten eines fortgeschrittenen Kolonkarzinoms. Das ist keine nachhaltige Gesundheitspolitik, sondern Bilanzkosmetik zulasten der langfristigen Systemstabilität.

Von der Entwertung zur Terminverknappung

Der ökonomische Mechanismus dieser Politik ist vorhersehbar. Wenn nun Präventionsleistungen in die gedeckelte, morbiditätsbedingte Gesamtvergütung gedrückt werden, erfolgt unweigerlich eine Entwertung der ärztlichen Tätigkeit. Die logische betriebswirtschaftliche Konsequenz in den Praxen ist eine Terminverknappung für diese spezifischen Leistungen. Aus dem Umfeld der KBV wird bereits ein einnahmenorientiertes Versorgungsangebot in den Praxen gefordert.

Da der epidemiologische Bedarf nach Prävention jedoch unverändert bleibt, entsteht ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Es ist absehbar, dass die Lücke zwischen einer schrumpfenden GKV-Basisversorgung und des Bedarfs an Vorsorge aus der eigenen Tasche der gesetzlich Versicherten finanziert werden wird.

Neupositionierung der Leistungserbringer notwendig

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeutet dieser Paradigmenwechsel vor allem eines: Wer diese Herausforderung nur stillschweigend, ohne Neupositionierung verwaltet, verliert. Der Schlüssel für die Praxisführung liegt nun in einer durchdachten, ehrlichen Kommunikation auf drei Ebenen:

  • Erstens im ärztlichen Kollegium: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen eine gemeinsame Haltung finden. Wie wollen Sie sich als Praxis oder Netz beim Thema Vorsorge künftig positionieren, wenn die GKV sich zurückzieht? Hier braucht es Einigkeit.
  • Zweitens mit dem Praxisteam: Die Medizinischen Fachangestellten (MFAs) stehen an der Front. Sie müssen das „Warum“ hinter den neuen Abläufen und Kosten verstehen und mittragen, damit sie nicht unvorbereitet den Frust der Patienten abbekommen.
  • Drittens – und das ist das Wichtigste – mit den Patienten: Die Transformation von einer scheinbaren Kassen-Selbstverständlichkeit hin zu einer Leistung mit Eigenbeteiligung birgt massives Konfliktpotenzial. Hier gilt es, die politisch verursachte Unterfinanzierung transparent, sachlich und auf Augenhöhe zu erklären.

Nur wenn diese Gespräche proaktiv geführt werden, kann das Arzt-Patienten-Vertrauen, als wichtigstes Fundament Ihrer Arbeit, geschützt werden.

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