Massenprüfungen?
Anwalt: Es gibt keine systematischen Regresse bei der Verordnung von DiGA
In den vergangenen Monaten gab es immer wieder die Warnung vor Regressen bei der Verordnung von DiGA. Ein Fachanwalt stellt klar, es gibt dazu keine Massenprüfungen. Und erklärt auch warum.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


