Kommentar

Gefährliche Zwischenform

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Ein Unternehmen vermietet die Wohnung, eine Schwestergesellschaft sorgt für die Pflege – so mancher Heimaufsicht und mancher Krankenkasse riecht das nach Missbrauch: Die Heimaufsicht wird umgangen, und ebenso die Leistungsdeckelung in der Pflegeversicherung. Dennoch müssen die Kassen häusliche Krankenpflege finanzieren, wenn das jeweilige Landesrecht solche Konstruktionen nicht als Heim einstuft, urteilte jetzt das Bundessozialgericht (BSG).

Das Urteil ist der weiten Formulierung geschuldet, mit der der Gesetzgeber 2007 die Pflege insbesondere in betreuten Wohngruppen sicherstellen wollte. Aber es zeigt, dass diese Formulierung zu großzügig gewählt ist. Zum Einen passt ein Flickenteppich der Länder nicht zum Leistungskatalog der Kassen. Vor allem aber ist die Sorge vor Missbrauch leider nicht unberechtigt. Schwerstpflegebedürftige benötigen einen besonderen Schutz. Zumal Angehörige und Betreuer nicht selten auch potenzielle Erben sind, die leicht in einen Interessenkonflikt geraten können.

Dieser Schutz lässt sich nicht nur durch eine schärfere Trennung zwischen Heim und ambulanter Pflege erreichen. Ebenso könnte eine stärkere Aufsicht bei solchen Zwischenformen helfen, auch eine betreuungsrechtliche Lösung ist denkbar.

Lesen Sie dazu auch: Urteil zur Leistungspflicht: Heim oder häusliche Pflege? Das hängt vom Landesrecht ab

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus