GKV oder PKV

Grüne für Wahlfreiheit von Beamten

Ist das Krankenversicherungsrecht für Beamte noch zeitgemäß? Diese Frage diskutierte die Bundestagsfraktion der Grünen.

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Sollten Beamte die Wahl haben, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern? Die Fraktion der Grünen sagt Ja.

Sollten Beamte die Wahl haben, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern? Die Fraktion der Grünen sagt Ja.

© pico / Fotolia

BERLIN. Die Wahlfreiheit der Beamten in der Krankenversicherung ist eingeschränkt. Das kritisiert die Bundestagsfraktion der Grünen.

Da Beamte den Arbeitgeberzuschuss nicht erhalten, wenn sie freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, spricht die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink von einer faktischen PKV-Pflichtversicherung für Beamte. Sie weist in diesem Zusammenhang auf gesundheitsökonomische Überlegungen hin. Nach ihren Angaben stellen Beamte etwa die Hälfte der Privatversicherten.

Verdoppelung der Beihilfe-Ausgaben

Die Beihilfe-Ausgaben des Bundes haben sich von 719 Millionen Euro im Jahr 1994 auf 1,42 Milliarden im Jahr 2014 praktisch verdoppelt. Grünen-Fraktionsvize Katja Dörner geht davon aus, "dass sich dieser Trend fortsetzen wird". Dass der Bundesregierung keine Ausgaben-Prognose und keine Angaben über Qualität und Leistungen in der Beihilfeversicherung für Beamte vorliegen, bewertet sie als fahrlässig und bedenklich.

Für die GKV hätte die Wahlfreiheit für Beamte nur Vorteile. Der Beitragssatz würde sinken und auch für die öffentlichen Haushalte würde es mittelfristig günstiger, meint der Chef des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) Professor Klaus Jacobs. "In den nächsten drei bis vier Jahren kostet es mehr", räumt er ein.

Er unterstellt der Bundesregierung jedoch großes Interesse am Erhalt der PKV: "Offensichtlich hat das einen höheren Stellenwert als das Interesse der Beamten, zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert", sagte er.

Versorgungsforschung für Beamte notwendig?

In erster Linie mahnt Jacobs Versorgungsforschung für Beamte an. "Wir wissen darüber nichts", sagte er. Er fordert deshalb, dass die statistischen Ämter von Bund und Ländern beauftragt werden, eine Gesamtrechnung über die Ausgaben der Beihilfe zu erstellen.

Dr. Frank Wild vom Wissenschaftlichen Institut der PKV betrachtet die Forderung nach Wahlfreiheit für Beamte dagegen als juristisch problematisch. Dabei verweist er vor allem auf die in der Verfassung garantierte Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten.

Wild warnt vor einer Prozesswelle und davor, dass die Wahlfreiheit die PKV schwächen würde. "Für die Beamten wäre es eine Verbesserung der individuellen Selbstbestimmung", räumt er ein, "aber volkswirtschaftlich geht es mit Risiken einher".

Gespalten zeigten sich bei dem Gespräch auch die Beamtenvertreter. Während Karsten Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund kritisierte, dass der Staat seine eigenen Beschäftigten praktisch bestrafe, wenn er den GKV-Anteil nicht trage, wies Hans-Ulrich Benra vom dbb Beamtenbund darauf hin, dass derzeit nur acht Prozent der Beamten freiwillig in der GKV seien. (ami)

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