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Bundestag

Grünes Licht für Entlastungsgesetz in der Pflege

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Berlin. Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) biegt in die Zielgerade ein. Am Mittwoch hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen für den Gesetzentwurf gestimmt. Der Entwurf sieht vor, dass erwachsene Kinder künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto Unterhaltszahlungen leisten müssen, wenn ihre Eltern im Alter nicht mehr allein für die Kosten der Pflege aufkommen können.

Im gleichen Umfang sollen Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Die Koalitionsfraktionen forderten die Bundesregierung in einer Erklärung auf, bis 2025 eine Evaluation der Kostenentwicklung für die Kommunen vorzulegen. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten. (reh)

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