Härtere Strafen für Sexualdelikte an Behinderten

KARLSRUHE (mwo). Sexualstraftaten gegen Behinderte können besonders hart bestraft werden. Das geht aus einem am Montag schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor.

Veröffentlicht:

Danach muss mit einer doppelt harten Strafe rechnen, wer die Wehrlosigkeit behinderter Menschen ausnutzt und sie gleichzeitig bedroht. Laut Gesetz sind sexuelle Handlungen strafbar, die mit Gewalt, durch Drohungen oder unter Ausnutzung der Schutzlosigkeit des Opfers erzwungen werden.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Täter von einer jungen Frau mehrmals Oral-, Vaginal- und Analverkehr erzwungen. Sie war von Geburt an spastisch gelähmt und daher auf einen Rollstuhl angewiesen. Der Täter drohte mit dem Tod ihrer Mutter, wenn sie nicht mitmache oder ihn verrate.

Das Landgericht Landshut verurteilte den Mann zu sechseinhalb Jahren Haft sowie zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld an das Opfer. Darauf meinte der Täter, das Landgericht habe rechtswidrig sowohl die Drohungen wie auch die Wehrlosigkeit des Opfers strafverschärfend berücksichtigt.

Wie der Bundesgerichtshof entschied, lässt das Gesetz aber "beide Tatvarianten" auch nebeneinander zu. Eine andere Auslegung führe gerade bei behinderten Opfern zu "untragbaren Strafbarkeitslücken".

Az.: 1 StR 580/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was bringt die Entbudgetierung für Ihre Praxis, Dr. Schorn?

Lesetipps
Abbildung einer umgefallenen Engels-Statur.

© Quy / stock.adobe.com

Wichtiger Laborwert

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung