Weibliche Genitalverstümmelung

Haftstrafe von bis zu 15 Jahren geplant

Die Regierung plant, die weibliche Genitalverstümmelung zu einer Straftat zu machen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

Eine solche Verstümmelung insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung sei "ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss", heißt es in einer Kabinettsvorlage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" vorliegt.

Danach sollen solche Taten "mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr und bis zu 15 Jahren" geahndet werden.

Eigener Straftatbestand

Die Organisation "Terre de Femmes" geht dem Bericht zufolge von rund 6000 bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland aus.

Mit dem Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll, würde ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen.

Bisher ist nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft vorgesehen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vereinbarung der Vertragspartner in Baden-Württemberg

AOK-Hausarztvertrag: HÄPPI-Praxen erhalten Zuschläge

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Negative Rückmeldungen

Hamburger Praxen ziehen durchwachsene ePA-Bilanz

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

Lesetipps
Ein Mitarbeiter empfängt ein Fax aus einem Faxgerät.

© piyaphunjun / stock.adobe.com

Datenschutz

Rezeptversand per Fax: Empfängernummer überprüfen – sonst droht Bußgeld

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick