Direkt zum Inhaltsbereich

Weibliche Genitalverstümmelung

Haftstrafe von bis zu 15 Jahren geplant

Die Regierung plant, die weibliche Genitalverstümmelung zu einer Straftat zu machen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

Eine solche Verstümmelung insbesondere durch die traditionelle oder rituelle Beschneidung sei "ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, dem als Menschenrechtsverletzung ernsthaft begegnet werden muss", heißt es in einer Kabinettsvorlage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" vorliegt.

Danach sollen solche Taten "mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr und bis zu 15 Jahren" geahndet werden.

Eigener Straftatbestand

Die Organisation "Terre de Femmes" geht dem Bericht zufolge von rund 6000 bedrohten Frauen und Mädchen in Deutschland aus.

Mit dem Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll, würde ein eigener Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung geschaffen.

Bisher ist nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als schwere Körperverletzung mit bis zu zehn Jahren Haft vorgesehen. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: OS von Patientinnen mit Endometriumkarzinom und Mismatch-Reparatur-Profizienz bzw. Mikrosatellitenstabilität

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Primär fortgeschrittenes/rezidivierendes Endometriumkarzinom

Nachhaltiger Überlebensvorteil durch Immuntherapie plus Carboplatin-Paclitaxel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, München

ADHS im Erwachsenenalter

Wechseljahre und ADHS: Einfluss hormoneller Veränderungen auf Symptomatik und Diagnose

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG, Iserlohn
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren

Nicht alles, was im Internet kursiert, stimmt auch – gerade wenn es um Gesundheitsfragen geht. Augen auf und hinterfragen!

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck