Hausärzteverband unterstützt Palliativärzte

Ärzte kämpfen dafür, dass sie in der Palliativversorgung für einen begrenzten Zeitraum Betäubungsmittel an Patienten abgeben dürfen. Ihre Botschaft: Petition unterschreiben!

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Überbrückung im Notfall darf nicht länger ein Straftatbestand sein - das ist die Kernbotschaft einer öffentlichen Petition auf der Website des Deutschen Bundestags, die noch bis Mittwoch unterzeichnet werden kann.

Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Ärzte in der Palliativversorgung einem Patienten Schmerzmittel zwar verabreichen, ihm jedoch keinen Vorrat zu Hause lassen - auch nicht außerhalb der Apothekenöffnungszeiten.

Daher müssen Patienten in der Nacht und an Wochenenden immer wieder unnötige Schmerzen erdulden, kritisiert auch der Deutsche Hausärzteverband, der die von der Deutschen Palliativstiftung initiierte Petition unterstützt. Mit der Eingabe an den Bundestag soll eine gesetzliche Regelung erreicht werden, nach der Ärzte in der Palliativversorgung für einen begrenzten Zeitraum Betäubungsmittel an Patienten abgeben dürfen.

Interessenten können die Petition unter folgender Adresse unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Große Mehrheit in der Nationalversammlung

Sterbehilfegesetz in Frankreich nimmt erste Hürde

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie veröffentlicht

Stenosen der Nierenarterie: Wann muss interveniert werden?

Kindergesundheit

U-Untersuchungen in der Hausarztpraxis: Mehr Mut zur Kindervorsorge!

Lesetipps
Eine Katze beißt in eine Hand.

© Northern life / stock.adobe.com

Tierverletzungen

Bis(s) zur Infektion: Das richtige Vorgehen bei Bisswunden

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung