Hausärzteverband unterstützt Palliativärzte

Ärzte kämpfen dafür, dass sie in der Palliativversorgung für einen begrenzten Zeitraum Betäubungsmittel an Patienten abgeben dürfen. Ihre Botschaft: Petition unterschreiben!

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BERLIN (eb). Die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Überbrückung im Notfall darf nicht länger ein Straftatbestand sein - das ist die Kernbotschaft einer öffentlichen Petition auf der Website des Deutschen Bundestags, die noch bis Mittwoch unterzeichnet werden kann.

Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Ärzte in der Palliativversorgung einem Patienten Schmerzmittel zwar verabreichen, ihm jedoch keinen Vorrat zu Hause lassen - auch nicht außerhalb der Apothekenöffnungszeiten.

Daher müssen Patienten in der Nacht und an Wochenenden immer wieder unnötige Schmerzen erdulden, kritisiert auch der Deutsche Hausärzteverband, der die von der Deutschen Palliativstiftung initiierte Petition unterstützt. Mit der Eingabe an den Bundestag soll eine gesetzliche Regelung erreicht werden, nach der Ärzte in der Palliativversorgung für einen begrenzten Zeitraum Betäubungsmittel an Patienten abgeben dürfen.

Interessenten können die Petition unter folgender Adresse unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de

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