Haftpflichtprämie

Hebammen: 8,6 Millionen Euro als Zuschlag

Veröffentlicht:

Berlin. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, bei der finanziellen Unterstützung von Hebammen nachzubessern. Das Verfahren des Sicherstellungszuschlags, mit dem steigende Haftpflichtprämien abgefedert werden sollen, habe sich in der Praxis bewährt und werde von den Hebammen gut angenommen. Zwischen Anfang 2016 und April 2017 seien Zuschläge in Höhe von 8,6 Millionen Euro an freiberuflich tätige Hebammen ausgezahlt worden, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Das entspreche 3732 Euro je Hebamme.

Dem GKV-Spitzenverband liegen bisher 4861 Anträge von 2304 Hebammen auf Auszahlung eines Zuschlags vor, in 3725 Fällen floss bereits Geld, 1100 Anträge würde noch bearbeitet. Hintergrund der Regelung sind die gestiegenen Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen. Sie verteuerten sich von 2370 Euro (2009) auf zuletzt 6843 Euro pro Jahr. Dass mit dem Zuschlag nicht die komplette Haftpflichtprämie abgedeckt werde, sei gewollt. Denn Teile der Prämie würden über Gebührenpositionen für geburtshilfliche Leistungen von den Kassen gezahlt.

Mitte 2014 hatte sich die Koalition auf den Sicherstellungszuschlag verständigt. Nachdem sich Kassen und Hebammenverbänden nicht über das Verfahren einigen konnten, legte eine Schiedsstelle im September 2015 den Berechnungsmodus fest.

Die Zahl freiberuflicher Hebammen ist laut der Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbands seit 2010 um rund 1000 auf etwa 18.000 gestiegen. Etwa 3500 von ihnen würden Geburtshilfe anbieten. Hinzu kämen – zahlenmäßig unbekannt – Hebammen, die Geburtshilfe ausschließlich privat abrechnen. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte um Primärversorgung

HzV in Baden-Württemberg: Dort regiert die ganz große Koalition

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Keine Modeerscheinung

ADHS im Erwachsenenalter: Das gilt für Diagnostik und Therapie

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin