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Kliniken und Altenheime

Hitze, Hitze, Hitze: Ersatzkrankenkassen nehmen die Länder in die Pflicht

Der Verband der Ersatzkrankenkassen fordert mehr Engagement der Länder beim Hitzeschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Aber auch der Bund dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen, so Verbandschefin Ulrike Elsner.

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Die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkrankenkassen-Verbandes Ulrike Elsner in einem Interview.

„Viel Nachholbedarf“: vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner zum Hitzeschutz in Gesundheitseinrichtungen.

© Rolf Schulten

Berlin. Der Umgang mit Hitze ist weiterhin Thema der gesundheitspolitischen Debatte. Der Verband der Ersatzkrankenkassen (vdek) adressiert in diesem Zusammenhang vor allem die Länder. Die seien gefordert, mehr in klimaschützende Maßnahmen zu investieren, erklärte der Verband am Freitag per Mitteilung.

Hitzeschutz sei als „zentrales Kriterium“ bei der Krankenhausplanung der Länder sowie bei Investitionen in Infrastruktur, Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden zu berücksichtigen, wird vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner darin zitiert. Voraussetzung sei aber, dass die Länder ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen „überhaupt in ausreichendem Maße“ nachkämen.

Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien nur unzureichend auf hohe Temperaturen eingestellt – etwa was das Kühlen von Zimmern oder bauliche Maßnahmen wie bessere Wärmedämmung und wirksamen Sonnenschutz anbelange, so Elsner. Hier bestehe „viel Nachholbedarf“.

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Laut dualem System sind die Bundesländer für Bau, Gebäudesanierung, Medizintechnik und IT-Infrastruktur zuständig. Die Kranken- und Pflegekassen finanzieren dagegen die laufenden Betriebskosten sowie die medizinische und pflegerische Versorgung – aus Beitragsmitteln.

Freilich: Der jährliche bestandserhaltende Investitionsbedarf in den Krankenhäusern wird sowohl von den Krankenkassen wie auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf sieben bis acht Milliarden Euro allein bei den Krankenhäusern beziffert.

Sondervermögen für Hitzeschutz einsetzen

Die Bundesländer stellten jedoch nur rund vier Milliarden Euro jährlich zur Verfügung, schreibt der vdek in seiner Mitteilung. Auch bei den stationären Pflegeeinrichtungen kämen die Länder ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung nicht hinreichend nach.

In der Verantwortung stehe allerdings auch der Bund. Bundesseitig seien mehr Investitionen im Bereich Hitzeresilienz zu tätigen. Die Gelder dafür sollten aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität entnommen werden. Der Topf wurde 2025 für eine Dauer von zwölf Jahren aufgesetzt und enthält insgesamt 500 Milliarden Euro.

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Überdies habe der Bund einen nationalen Hitzeschutzplan mit einheitlichen Standards vorzulegen, so der vdek. Gesundheitseinrichtungen sollten auch in Perioden mit extremer Hitze voll funktionsfähig bleiben.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte diese Woche neue Zahlen zu den Hitzetoten bekannt gegeben. Demnach gab es zwischen dem 6. April und dem 2. August 12.500 Sterbefälle, die auf Hitze zurückzuführen waren – sehr viel mehr als sonst in ganzen Jahren verzeichnet werden. (hom)

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