Höchstbeträge für innovative Arzneimittel
BERLIN (HL). Für neue Arzneimittel, für die kein Festbetrag gilt, soll es künftig Höchstbeträge geben, die die Kassen bezahlen. Im Unterschied zum geltenden Recht bekommen Patienten, die eine innovative Arznei erhalten, einen Teil der Kosten erstattet. Im Unterschied zur Festbetragsregelung unterliegt die Differenz zwischen Preis und Höchstbetrag der Überforderungsgrenze von einem oder zwei Prozent des Einkommens.