Honorarstreit um Hautkrebs-Test
BERLIN (HL). Zwei Wochen vor Inkrafttreten des Screenings auf Hautkrebs bleibt die Vergütung der Untersuchung strittig. Fest steht, dass GKV-Versicherte ab 35 Jahre ab dem 1. Juli einen Leistungsanspruch haben.
BERLIN (HL). Zwei Wochen vor Inkrafttreten des Screenings auf Hautkrebs bleibt die Vergütung der Untersuchung strittig. Fest steht, dass GKV-Versicherte ab 35 Jahre ab dem 1. Juli einen Leistungsanspruch haben.
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