Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Abschaffung der TSVG-Honorare: Ist Nina Warkens Datenbasis falsch?
Die Zusatzhonorare für die rasche Terminvermittlung wirken nicht, klagt die Bundesregierung. Basis für die geplante Kürzung ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs. Doch die Behörde hat falsch gerechnet, behauptet der Verband BMVZ.
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Die geplante Kürzung der TSVG-Honorare wird maßgeblich mit einem Bericht des Bundesrechnungshofs begründet. Hat sich die Behörde verkalkuliert?
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Berlin. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich immer auf den Bundesrechnungshof (BRH) gestützt. Gefragt danach, warum sie die TSVG-Zusatzhonorare für Vertragsärzte und -psychotherapeutinnen abschaffen will, hat die CDU-Politikerin immer auf den Bericht der Rechnungsprüfer vom Februar dieses Jahres verwiesen.
Dessen stark verkürzte Botschaft ist: Die Zusatzhonorare kosteten die Krankenkassen seit Einführung 2029 bis Mitte 2024 kumuliert rund 2,9 Milliarden Euro – brachten den Patienten unterdessen aber keine schnelleren Termine. Problem dabei: Die Berechnungsgrundlage des Rechnungshofs könnte falsch sein. Das geht aus Berechnungen des Bundesverbands Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) hervor, die der Ärzte Zeitung vorliegen.
Warkens Legitimation für die heftig umstrittenen Honorarkürzungen – von der Streichung der TSVG-Zuschläge werden 1,3 Milliarden Euro Kostenersparnis erwartet – könnte damit auf tönernen Füßen stehen. Die Behörde gab sich in ihrem Bericht, der mächtig Einfluss in der Koalition gewonnen hat, sehr selbstgewiss. Tenor: Die Sachlage sei so eindeutig, dass man die offizielle Evaluation der TSVG-Honorare nicht abzuwarten brauche – kann sofort weg!
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Streichung der TSVG-Honorare: Ärzte und Krankenkassen im Nahkampf
Nach Darstellung des BMVZ sind den Rechnungsprüfern jedoch drei gravierende Rechenfehler unterlaufen. Korrigiere man diese, ergebe sich ein ganz anderes Bild der Wirksamkeit der Zusatzhonorare.
Erstens habe der BRH in seinen Berechnungen offenbar die Patienten herausgerechnet, die sich durch die offenen Sprechstunden einen Termin beim Facharzt ganz ohne Wartezeit verschafft haben. Rechne man diese Patientengruppe wieder herein, dann habe sich die Wartezeit im Jahr 2024 im Vergleich zu 2019 lediglich um drei Tage auf 36 Tage erhöht.
Mehr Versicherte buhlen um Termine
Zweitens habe es der BRH versäumt, in die Berechnungen einzupreisen, dass sich die Anzahl der GKV-Versicherten zwischen 2019 und 2024 um 1,57 Millionen auf 74,57 Millionen erhöht hat.
Entsprechend habe es 2024 2,15 Prozent mehr Anspruchsberechtigte gegeben als fünf Jahre zuvor. Zu einem erheblichen Teil handele es sich dabei um Geflüchtete aus der Ukraine. Für diese Gruppe erfolgte zum Juni 2022 ein Statuswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung – seitdem konkurriere diese Gruppe mit allen anderen GKV-Versicherten um Termine, schreibt der BMVZ.
Drittens merkt der BRH in seinem Bericht zwar an, dass zwischen 2014 und 2024 die ärztliche Arbeitszeit um 9,2 Prozent gesunken ist. Daraus ziehe die Behörde aber die falsche Schlussfolgerung, die TSVG-Vergütungsregelungen stellten keinen Anreiz für Vertragsärzte dar, ihre Arbeitszeit auszuweiten, moniert der BMVZ. Tatsächlich sei diese Entwicklung ein Ergebnis der gestiegenen Teilzeitquote in der Vertragsärzteschaft und habe mit dem TSVG und der Wartezeitendebatte gar nichts zu tun.
Die gesunkene Arztzeit und die gestiegene Versichertenanzahl seien somit gegenläufige Entwicklungen, die zwangsläufig zu Terminverknappung führen mussten, argumentiert der MVZ-Verband. Dass die Wartezeit im Ergebnis nur um drei Tage zugenommen habe, sei „kein Versagen der TSVG-Systematik (...), sondern seine positive Folge“.
Nina Warken indes ließ am Dienstag bei der Eröffnung des Hauptstadtkongresses nicht erkennen, dass sie die Streichung der TSVG-Honorare als Verhandlungsmasse ansieht: „Ich stehe zu diesem Vorschlag.“ (fst/cw)






