Hoppenthaller beruhigt besorgte Hausärzte

Veröffentlicht:

BERLIN (ble). Der Chef des Bayerischen Hausärzteverbands, Dr. Wolfgang Hoppenthaller, ist Befürchtungen entgegen getreten, der vom Verband empfohlene "gemeinsame Praxisurlaub" vom 14. Februar bis 1. März kommenden Jahres könne zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.

"Jeder Hausarzt hat das Recht Urlaub zu machen und seinen Urlaub auch ohne Bereitschaftsdienst zu verbringen", so Hoppenthaller in einem am Donnerstag versandten Rundfax. Zudem habe die KV Bayerns angekündigt, den Bereitschaftsdienst durch Fachärzte abdecken zu wollen.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Wahl am 13. Mai

Streit wird in der Ärztekammer Saarland selten honoriert

128. Deutscher Ärztetag

Psychosomatische Grundversorgung für Pädiater bleibt in der MWBO

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden