IGES erarbeitet Konzept zur Bedarfsplanung

BERLIN (af). Die Bedarfe der Patienten in den Mittelpunkt der ärztlichen Bedarfsplanung zu stellen, fordert die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).

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Sie werde einen eigenen Richtlinienentwurf zur Bedarfsplanung vorlegen, hat Ursula Faubel angekündigt, die Sprecherin der Patientenvertreter im Unterausschuss Bedarfsplanung ist.

Dafür haben sich die nicht stimmberechtigten Beisitzer bereits 2010 die wissenschaftliche Unterstützung des Berliner IGES-Instituts gesichert.

Das Ergebnis des "Gutachtens zur Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung": Es sei ohne Weiteres möglich, Faktoren wie Alter, Geschlecht, sozioökonomische Situation und Krankheitslast der Versicherten bei der Festlegung des Ärztebedarfs zu berücksichtigen. Zudem lasse sich die demografische Entwicklung berücksichtigen.

Über Einwohnerbefragungen lasse sich zudem die tatsächliche Versorgungsrealität in die Planung einbeziehen, sagten Sprecherinnen der Patientenvertretung.

So lasse sich ungünstigen Nahverkehrsverhältnissen oder auch patientenunfreundlichen Öffnungszeiten von Arztpraxen auf die Spur kommen.

Im GBA laufen derzeit die Verhandlungen zwischen Ärzten und Kassen zur neuen Bedarfsplanung. Dazu hat der Gesetzgeber die Selbstverwaltung verpflichtet. Eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie soll Anfang 2013 vorliegen.

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