Krankenhausreformanpassungs-Gesetz
Einigung zur Klinikreform: Die Zeit soll helfen, weise Kompromisse zu finden
Der Kauf von Zeit ist in der Politik ein beliebtes Mittel: Strittige Entscheidungen werden in die Zukunft vertagt. So haben Bund und Länder beim Krankenhausreformanpassungs-Gesetz die Kurve gekriegt.
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Für die einen ist die Einigung bei der Krankenhausreform ein Zeichen von „Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft“. Andere sehen in dem Deal nur einen „Zwischenschritt“.
© Marcus Brandt/dpa
Berlin. Die Einigung zwischen Bund und Ländern über das Krankenhausreformanpassungs-Gesetz (KHAG) ist mit Erleichterung und Skepsis aufgenommen worden. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD), der aktuell auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist, lobte am Donnerstagabend die Einigung als ein Zeichen von „Handlungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft“. Die befürchtete Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder wurde dadurch vermieden.
Der Schritt sei dringend notwendig gewesen, damit „die Krankenhäuser Planungssicherheit bekommen und wir zügig in die Zuweisung der Leistungsgruppen einsteigen können“, so Philippi. Ins gleiche Horn stieß der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis: „Das KHAG sichert die praktikable Umsetzung der Krankenhausreform, ohne ihre zentralen Strukturentscheidungen zu relativieren.“
Die Reaktionen der Krankenkassen fielen weniger begeistert aus. „Die ursprünglich recht konsequenten Qualitätsvorgaben des KHVVG sind inzwischen löchrig wie ein Schweizer Käse“, befand die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.
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Nach Einschätzung von Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, wurde bei dem Kompromiss dem „immensen Druck aus den Ländern und den Krankenhäusern nicht nachgegeben“. Grund für Jubel gibt es für Stoff-Ahnis aber nicht: „Zahlreiche Änderungen im Gesetz können den notwendigen Strukturwandel stark verzögern und weitere Reformschritte verschleppen.“
DKG sieht Kompromiss nur als „Zwischenschritt“
Dass Sachentscheidungen von der Politik vertagt worden sind, missfällt auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der Kompromiss stelle insoweit allenfalls ein „Zwischenschritt auf dem Weg zu einer gelingenden Transformation der Krankenhauslandschaft“ dar.
Tatsächlich können Länder, die die 65 Leistungsgruppen den Krankenhäusern rasch zuweisen wollen, dies bis Ende dieses Jahres tun – mit Wirkung ab 2027. Für diesen Schritt ist eine Zustimmung der Krankenkassen nicht geboten. Danach können Länder Krankenhäusern zwei Mal für jeweils drei Jahre Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben gewähren. Hierfür müssen die Kassen allerdings ins Boot geholt werden.
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Es liege jetzt an den Akteuren vor Ort, dass durch diese Zugeständnisse an die Länder „das zentrale Reformziel der qualitätsorientierten Konzentration der Krankenhaus-Landschaft“ nicht torpediert wird, mahnte Carola Reimann.
Mehr Zeit für Einigung bei Fachkliniken
Auch bei der lange umstrittenen Definition von Fachkrankenhäusern sucht man den Kompromiss in der Zeitschiene. Bis Ende März 2030 sollen DKG und GKV-Spitzenverband nun Gelegenheit bekommen, sich zu einigen.
Durchgesetzt haben sich die Länder offenbar bei der Frage, inwieweit der Transformationsfonds auch für die Sicherung von Krankenhausstandorten verwendet werden darf, indem beispielsweise Leistungen gebündelt werden.
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Nicht nachgegeben hat das BMG hingegen dem Kompromiss zu Folge bei der sogenannten Standortdefinition, wonach Betriebsteile maximal zwei Kilometer voneinander entfernt liegen dürfen. Entsprechend düster fällt die Bewertung an diesem Punkt bei der DKG aus: „Der räumlich viel zu enge Standortbegriff verhindert kosteneffiziente Spezialisierungen gerade in den Ballungsgebieten.“
Parlamentarisch soll jetzt alles schnell gehen. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat das KHAG bereits auf seine Tagesordnung am 4. März gehoben. Nach einer Beschlussempfehlung könnte der Bundestag in der gleichen Woche das Gesetz verabschieden. Am 27. März hätte dann der Bundesrat die Gelegenheit, den Dauerstreit über das KHAG zu den Akten zu legen. (fst)








