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Insolvenzrecht sichert auch Ärztehonorar

BERLIN (ble/HL). Der Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Insolvenzrechts der Kassen. Danach sollen künftig auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen und andere Kassen, die nur in einem Bundesland tätig sind, pleitegehen können. Ferner berät der Bundestags-Gesundheitsausschuss die Finanzsituation der Krankenhäuser.

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Leistungen für ihre Versicherten müssen Kassen auch bei Insolvenz bezahlen.

Leistungen für ihre Versicherten müssen Kassen auch bei Insolvenz bezahlen.

© Foto: dpa

Bisher gilt das Insolvenzrecht nur für Kassen wie die Barmer, die in mehr als einem Bundesland aktiv sind und unter der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes stehen. Die Ortskrankenkassen werden von den Ländern beaufsichtigt. Geht eine Kasse pleite, sollen ab dem Jahr 2010 zunächst die Kassen der jeweiligen Kassenart haften. Reicht das nicht aus, müssen alle Kassen einspringen. Nur die jeweilige Aufsichtsbehörde kann den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.

Pensionsansprüche - Altlasten bei AOK und IKK

Bei der Schließung einer Kasse haften die übrigen Kassen der jeweiligen Kassenart unbegrenzt. Diese Regelung gilt bereits ab diesem Juli. Für Ärzte und Versicherte bedeutet das, dass ihre Ansprüche gegen eine insolvente Kasse gesetzlich abgesichert sind. Das gilt auch für Versorgungszusagen der Kassen, nicht aber für sonstige Verpflichtungen wie Handwerkerrechnungen.

Allerdings hat die Bundesregierung in ihrer Vorlage einen Vorrang der Schließung vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens vorgesehen: Daher soll der neue GKV-Spitzenverband als Rechtsnachfolger der bisherigen Spitzenverbände Not leidende Kassen finanziell unterstützen und damit für eine Fusion mit einer anderen Kasse interessanter machen dürfen. Der GKV-Spitzenverband nimmt zum 1. Juli offiziell seine Arbeit auf.

Mit dem Gesetz werden alle Kassen zudem verpflichtet, für die Versorgungsansprüche ihrer Beschäftigten ausreichende Rücklagen zu bilden. Um eine Überforderung einzelner Kassen zu verhindern, ist dafür ein Zeitraum von 40 Jahren im Gesetz vorgesehen. Insgesamt geht es um Zukunftslasten von zehn bis zwölf Milliarden Euro, für die es keine Rückstellungen gibt.

Das Problem betrifft in erster Linie die Ortskrankenkassen in den alten Bundesländern, in geringerem Umfang die Innungskrankenkassen.

Ausschuss berät Finanznot der Krankenhäuser

Sie haben oder hatten Mitarbeiter mit besonderem Status: Dienstordnungsangestellte, die beamtenähnlich bezahlt wurden. Auch ihre Pensionsansprüche sind dem Beamtenrecht entlehnt. Dafür werden keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, und genauso wie bei allen Beamten werden die Pensionsansprüche mangels einer gesetzlichen Grundlage nirgendwo bilanziert.

Spätestens im Herbst muss der Bundestag entscheiden, wie die Vergütung der Krankenhäuser im Jahr 2009 weiterentwickelt werden soll. Ende dieses Jahres endet die Budgetierungsphase, die die Umstellung auf das Fallpauschalensystem begleitet hat.

Nach den Tariferhöhungen für die Ärzte und für das Pflegepersonal sowie beträchtlichen Sachkostensteigerungen ist etwa ein Drittel der Krankenhäuser ins Defizit gerutscht. Auf Antrag der Oppositionsfraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fand dazu gestern im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung statt.

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