Netzförderung

KBV lässt sich noch Zeit

Voraussichtlich im ersten Quartal 2013 will die KBV die Anforderungen für die Netzförderung mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart haben.

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BERLIN. Längst nicht alle Ärztenetze sollen nach den Vorstellungen der KBV und des GKV-Spitzenverbandes von der Möglichkeit profitieren können, aus Gründen der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung über Regelungen des regionalen Honorarverteilungsmaßstabs eine Förderung zu erhalten.

Geplant sind relativ hohe Anforderungen an förderungswürdige Netze, wie bei einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung in Berlin deutlich wurde.

Nach den Vorstellungen der KBV soll ein Netz mindestens 20 Ärzte oder Einzelpraxen umfassen, neben Hausärzten müssen mindestens zwei Facharztgruppen beteiligt sein, zusätzlich mindestens ein nichtärztlicher Kooperationspartner. Die Versorgung muss für eine zusammenhängende Region erfolgen.

Auch MVZ sind förderungswürdig

Weitere Voraussetzungen: Das Netz soll einen Geschäftsführer, eine Geschäftsstelle sowie einen ärztlichen Leiter/Koordinator haben. Außerdem muss das Netz mindestens drei Jahre existieren und bei der Ärztekammer als Verbund gemeldet sein.

Auch MVZ können diese Anforderungen erfüllen als förderungswürdig anerkannt werden.

Im ersten Schritt, so Dr. Susanne Armbruster von der KBV, müssen Netze die Strukturmerkmale aufweisen, sukzessive soll die Latte höher gelegt werden: mit der Ergänzung um Versorgungsziele, Kooperations- und Effizienzeigenschaften sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Die Netzförderung ist eine Option nach dem schon vor einem Jahr verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz. Eine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband wird für das erste Quartal 2013 angestrebt.

Erst danach können KV konkret regionale Förderungsentscheidungen treffen. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Im Schneckentempo

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