KV Berlin verhandelt Screening-Verträge für Dermatologen
BERLIN (ami). Die KV Berlin steht kurz vor dem Abschluss von Sonderverträgen zum Hautkrebs-Screening.
Mit der Techniker Krankenkasse ist ein Vertrag zur fachärztlichen Versorgung nach Paragraf 73c SGB V in Verhandlung. Aber auch andere Krankenkassen haben bereits Interesse bei der KV Berlin angemeldet, unter anderem die BIG. Die Vertreterversammlung hat dem KV-Vorstand jetzt grünes Licht für derartige Vertragsabschlüsse erteilt.
Der Vertrag mit der TK sieht bislang vor, dass auch Versicherte, die noch nicht das 35. Lebensjahr erreicht haben, auf Hautkrebs untersucht werden können. Für die Abrechnung gelten ansonsten die Voraussetzungen des EBM. Die Teilnahme an dem Vertrag soll freiwillig sein. Teilnehmen dürfen aber keine Hausärzte, sondern nur Dermatologen.
Burkhard Bratzke, Mitglied im KV-Vorstand, betrachtet den Vertrag als "ersten Schritt". Besser wären aus seiner Sicht Bedingungen gewesen, wie sie ein Vertrag mit der BKK Mobil Oil vorsieht: Dort wird die Untersuchung der Versicherten jährlich statt alle zwei Jahre und mit Auflichtmikroskop finanziert. Dennoch betrachtet die KV Berlin den Vertrag mit der TK als Mustervertrag. Er sei für alle Krankenkassen geeignet, so Bratzke.