Nordrhein

KV regelt die Förderung von Praxisnetzen

Kurz vor Toresschluss legt die KV eine Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen vor.

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HERNE. Die KV Nordrhein (KVNo) hat es gerade noch geschafft. Sie hat vor zwei Wochen eine Richtlinie zur Förderung von Praxisnetzen beschlossen - die gesetzliche Frist ist am 23. Oktober abgelaufen.

Das Anerkennungsverfahren für Praxisnetze tritt in Nordrhein am 1. Januar 2016 in Kraft, berichtete Dr. Arne Meinshausen, Vorstand des Landesverbands Praxisnetze Nordrhein-Westfalen (LPNRW), auf dem Jahreskongress des Verbands in Herne.

Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) hatte die Richtlinie bereits 2013 auf den Weg gebracht, inzwischen sind 15 Netze anerkannt und werden gefördert.

Nach Angaben von Meinshausen werden bei der KVNo jetzt die ersten Anträge von Netzen bearbeitet. Sie habe für 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,6 Millionen Euro für besondere Versorgungsformen ausgehandelt, sagte er.

Dennoch bleibt der Hausarzt skeptisch: "Nach dem, was bisher durchgesickert ist, soll davon nur ein kleiner Teil für Praxisnetze verwendet werden."

Der LPNRW werde bei Politik und Krankenkassen darauf drängen, dass die Gelder nicht zweckentfremdet werden. "Das Geld ist nicht für das Stopfen irgendwelcher Löcher bedacht", betonte der Geschäftsführer der Ärztlichen Qualitätsgemeinschaft Witten.

Anders in Westfalen-Lippe. "Die KVWL hat verstanden, was der Gesetzgeber wollte", lobte er. Das mit den Krankenkassen für 2015 ausgehandelte zusätzliche Finanzvolumen von fünf Millionen Euro solle vollständig an anerkannte Netze ausgeschüttet werden.

Für die Basiserkennung und die Stufe 1-Anerkennung erhalten die Netze je 100.000 Euro. Außerdem fließen in Westfalen-Lippe 100.000 Euro in innovative Versorgungsmodelle.

Die KVNo sehe als Strukturfördersumme für die Basisanerkennung 40.000 Euro vor und für die Stufen 1 und 2 je 10.000 Euro, sagte Meinshausen. (iss)

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