Kammer Nordrhein hält Sanktionen bei Systemausstieg für grundgesetzwidrig
Kammerversammlung wertet Verbot, sechs Jahre nach einem Zulassungsverzicht vertragsärztlich arbeiten zu dürfen, als unverhältnismäßig.
Kammerversammlung wertet Verbot, sechs Jahre nach einem Zulassungsverzicht vertragsärztlich arbeiten zu dürfen, als unverhältnismäßig.
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