Kein Beschluss zur Zweitmeinung

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BERLIN (HL). Erst im Oktober wird der Gemeinsame Bundesausschuss die Richtlinien zum Zweitmeinungsverfahren bei besonderen Arzneimitteln beschließen.

Dann soll es möglich sein, mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft Einvernehmen zu erreichen. Nach dem WSG sollen Ärzte verpflichtet werden, vor der Verordnung von Arzneimitteln bei sehr speziellen Krankheiten - Beispiel pulmonale Hypertonie - das Votum eines Spezialisten einzuholen. Der Bundesausschuss muss dazu die Qualifikation der Ärzte, die Indikation und die betreffenden Arzneimittel festlegen.

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