Kein Zwang zur Früherkennung - nur zur Beratung
BERLIN (HL). Der Bundesausschuss hat es abgelehnt, ein Zwangssystem zur Krankheitsfrüherkennung für GKV-Versicherte einzuführen. Stattdessen müssen sich Versicherte über Früherkennungsuntersuchungen gegen Darm-, Brust- und Zervixkrebs von einem Arzt beraten lassen, um später, wenn sie doch an diesen Krankheiten leiden, als chronisch Kranke Zuzahlungsermäßigungen zu bekommen.