Westfalen-Lippe

Keine Kekse der KV zum Fest!

Landesaufsicht warnt: Weihnachtsfeier der KV darf nicht aus Verwaltungsmitteln bestritten werden.

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DORTMUND. Der deutsche Amtsschimmel wiehert auch in der Weihnachtszeit. Die Beamten im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium sind offenbar nicht ausgelastet: Sie haben nichts Besseres zu tun, als der KV Westfalen-Lippe (KVWL) zu untersagen, die Mitarbeiter zum traditionellen Weihnachtsbrunch einzuladen.

"Mit deutscher Gründlichkeit haben uns penible Juristen unseres Aufsichtsministeriums ab sofort verboten, unsere Mitarbeiter zu Kaffee und Kuchen einzuladen", hat der zweite Vorsitzende der KVWL Dr. Gerhard Nordmann bei der Vertreterversammlung berichtet.

Der KV sei mitgeteilt worden, dass eine im Sozialgesetzbuch definierte Körperschaft keinen einzigen Cent für Veranstaltungen ausgeben darf, die nicht unmittelbar der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit dienten.

Der Ukas der Aufsicht bedeute: keine Weihnachtsfeier, kein Sponsoring von Sportveranstaltungen, keine Betriebsausflüge, keine Tüte mit Weihnachtsplätzchen mehr, sagte Nordmann.

Die Juristen meinten das ernst. "Der Vorstand einer ostwestfälischen Betriebskrankenkasse musste die Kosten einer Mitarbeiter-Veranstaltung anlässlich einer Kassenfusion privat erstatten, höchstrichterlich bestätigt durch das Bundessozialgericht." Dabei sei es um 70.000 Euro gegangen. Das Ministerium habe klar gemacht, dass dem KVWL-Vorstand gleiches drohe.

Warum? Die Behördenmitarbeiter gehen davon aus, dass die KV sonst Versichertengelder verschwenden würde. "Das weise ich in aller Entschiedenheit zurück", betonte Nordmann.

Die KV sei keine Krankenkasse, der Verwaltungshaushalt speise sich allein aus dem Einkommen der Mitglieder. "Wenn unsere Mitglieder aus ihrem Einkommen Brot kaufen, hat der Bäcker auch nicht Versichertengelder in seiner Kasse!"

Ihm falle nichts mehr dazu ein, dass die freundliche Geste eines Arbeitgebers seinen Mitarbeitern gegenüber verboten werde, sagte Nordmann. Das sei weit weg von Freundlichkeit und gesundem Menschenverstand.

"Aber ganz dicht an Paragrafen, ganz dicht an Neid und Missgunst." Die KV-Mitarbeiter mussten auf ihren Weihnachtsbrunch dennoch nicht verzichten. Der KV-Vorstand lud sie auf eigene Kosten ein. "Damit die deutschen Beamten ihren Weihnachtsfrieden haben!" (iss)

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