Kinderschutzgesetz im Vermittlungsausschuss

BERLIN (fst). Das Kinderschutzgesetz, das der Bundesrat Ende November abgelehnt hat, wird nun am 14. Dezember im Vermittlungsausschuss beraten.

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Die Länder hatten moniert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz allein als Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe sieht.

Der Bundesrat hat dagegen entsprechende Regelungen auch im Gesundheitswesen gefordert. Da die Bundesregierung dem nicht entsprach, stoppte der Bundesrat das Gesetz.

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