Krankenhausmanagement

Klinik-Parkplatz im Wohngebiet verboten

Das Verwaltungsgericht Minden stoppt die Bauarbeiten des Herz- und Diabeteszentrums NRW bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren.

Veröffentlicht:

MINDEN. In einem Wohngebiet dürfen auch Kliniken keine Parkplätze bauen. Dies sei nur für Anwohner und andere dort zulässige Nutzungen erlaubt, entschied das Verwaltungsgericht Minden. Es stoppte damit den Bau eines Parkplatzes für das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen (HDZ NRW). D

as 1980 in Bad Oeynhausen gegründete Zentrum fungiert seit 1989 als Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum. Es hat mehrere Kliniken und Institute mit insgesamt über 2200 Mitarbeitern. Patienten reisen teilweise auch mit Wohnmobilen an.

In einem Wohngebiet zwei Straßenblöcke nördlich des HDZ hatte dies ein leer stehendes Altenheim gekauft und abgerissen. Die Stadt Bad Oeynhausen genehmigte dort den Bau eines Parkplatzes mit 175 Pkw-Stellplätzen und sieben Wohnmobil-Stellplätzen. Anwohner klagten und beantragten einstweiligen Rechtsschutz.

Das Verwaltungsgericht Minden gab nun zunächst diesen Eilanträgen statt und stoppte die Bauarbeiten zumindest bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren. Der Parkplatz sei rechtswidrig.

Zur Begründung betonten die Mindener Richter, das Grundstück für den gewünschten Parkplatz liege in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet. Dort seien Parkplätze "nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig".

Solche zulässigen Nutzungen können in einem allgemeinen Wohngebiet neben Wohnungen auch Büros, Praxen sowie kleinere Läden und "wohnverträgliche" Betriebe sein.

Hier sollten die Parkplätze aber gerade nicht für die Anwohner oder andere solche zulässigen Nutzungen zur Verfügung stehen, sondern für die Mitarbeiter und Besucher des HDZ, so das Mindener Verwaltungsgericht. (mwo)

Verwaltungsgericht Minden

Az.: 1 L 2394/17 und 1 L 2481/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne „Aufgerollt“

Medizin und Honorar: Die ganze Richtung stimmt nicht

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie veröffentlicht

Stenosen der Nierenarterie: Wann muss interveniert werden?

Kindergesundheit

U-Untersuchungen in der Hausarztpraxis: Mehr Mut zur Kindervorsorge!

Lesetipps
Eine Katze beißt in eine Hand.

© Northern life / stock.adobe.com

Tierverletzungen

Bis(s) zur Infektion: Das richtige Vorgehen bei Bisswunden

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung