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Gesundheitsministerkonferenz

Krankenhäuser können kurzfristig mit vier Milliarden Euro extra rechnen

Der Bund macht den Weg für Finanzhilfen für Krankenhäuser frei. Noch 2025 sollen aus dem Bundeshaushalt vier Milliarden Euro bereitgestellt werden, sagte Gesundheitsministerin Nina Warken.

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU, re.) hat bei der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar am Donnerstag Finanzhilfen für Krankenhäuser angekündigt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU, re.) hat bei der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar am Donnerstag Finanzhilfen für Krankenhäuser angekündigt.

© Hendrik Schmidt/dpa

Weimar. Krankenhäuser dürfen auf zeitnahe finanzielle Entlastung hoffen. Der Bund wird für Transformationskosten im Zuge der Krankenhausreform noch in diesem Jahr vier Milliarden Euro bereitstellen. Das hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Donnerstag zum Abschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar angekündigt.

Die entsprechenden Mittel würden 2025 in den Bundeshaushalt eingestellt. Warken sagte den Krankenhäusern ein „unbürokratisches“ Auszahlungsverfahren zu. Allerdings müsse dafür erst der Bundeshaushalt 2025 beschlossen werden – damit wird im September gerechnet.

Die Landesgesundheitsminister zeigten sich bei der GMK über diesen Schritt erfreut. Die Krankenhäuser würden aus den Jahren 2022/23 „schreckliche Bilanzen“ mit sich schleppen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Pressekonferenz. Die Fortschreibung der Krankenhausreform sei ein wichtiges Thema der Beratungen gewesen. Warken kündigte in zwei Wochen erneute Beratungen mit den Ländern über das Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz (KHVVG) an.

„Offene Atmosphäre“ des Austauschs gelobt

Es gelte „keine Zeit“ zu verlieren. Für Juli sei ein Referentenentwurf aus ihrem Haus zu erwarten, der dann im September das Bundeskabinett passieren soll, hieß es. Ziel sei es dabei, den Ländern mehr Flexibilität und mehr Kooperationsmöglichkeiten bei der Umsetzung des KHVVG zu geben. Warken lobte die „offene Atmosphäre“ des Austauschs mit ihren Länderkollegen – was diese bestätigten.

Die Zusage Warkens ist erwartungsgemäß ambivalent aufgenommen worden. Dass sich Bund und Länder auf diese Soforthilfe verständigt hätten, lobt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Aus Sicht des Verbandsvorsitzenden Dr. Gerald Gaß können die vier Milliarden Euro aber nur „ein erster Schritt sein“. Anders fällt die Reaktion bei Dr. Carola Reimann aus, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands. Es handele sich hier nicht um „Investitionen in die Schaffung zukunftsfähiger Krankenhausstrukturen. Stattdessen geht es zunächst nur um den Erhalt des Status quo“, monierte Reimann.

Mit Blick auf den Ende 2026 auslaufenden Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) drängten die Länderminister in einem GMK-Beschluss auf dessen Verlängerung. Der Bund hat seit dem Start im Jahr 2021 insgesamt vier Milliarden Euro für Personal und Ausstattung des ÖGD zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung liegt eigentlich in alleiniger Zuständigkeit der Länder. Warken indes ließ erkennen, dass es in der Koalition gegenwärtig noch keine Einigung darüber gibt, wie dies im Bundeshaushalt finanziell abgebildet werden könnte.

Wie Gewaltdelikte durch psychisch kranke Menschen verhindert werden können, nahm bei den Beratungen nach Angaben von Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) breiten Raum ein. Jüngster Anlass war Ende Mai ein Attentat im Hamburger Hauptbahnhof, bei dem eine offenbar psychisch kranke Frau mehrere Menschen zum Teil schwer durch Messerstiche verletzt hat. „Wir müssen den Informationsaustausch ausdehnen“, machte Schlotzhauer deutlich – beispielsweise zwischen Fachbehörden und der Polizei.

Psychisch kranke Menschen „entgleiten dem Hilfesystem“

Die Biografien der betroffenen Personen seien oft durch „Drehtüreffekte“ in der Versorgung gekennzeichnet. Oft würden diese Patienten dem „Hilfesystem entgleiten“. Das Psychisch-Kranken-Gesetz in Hamburg solle daher von einem „Interventionsgesetz“ zu einem „Kooperationsgesetz“ umgebaut werden. „Wir dürfen diese Patienten nicht aus den Augen verlieren“, sagte die Gesundheitssenatorin.

Bei diesem Vorhaben sei auch die länderübergreifende Kooperation wichtig, machte NRW-Gesundheitsminister Laumann deutlich. Wie aber ein Generalverdacht gegenüber psychisch kranken Menschen – zumal wenn sie nicht straffällig geworden sind – vermieden werden kann, sei eine „Gratwanderung“, gab Laumann zu. Hier sei der „Stein der Weisen“ für eine angemessene Regelung noch nicht gefunden worden.

Bundesländern gehen Lücken in der ambulanten Versorgung an

Mehrere Länderminister bekräftigten, dass sie Lücken in der ambulanten Versorgung auf die Agenda der GMK heben wollen. „Das müssen wir angehen, es gibt Verwerfungen“, sagte Laumann und ließ erkennen, dass die Länder sich parallel zur eigentlich zuständigen Selbstverwaltung stärker engagieren wollen. „Ärzte müssen an den Orten sein, wo wir sie brauchen“, so Laumann. Ungeduldig zeigte sich Hamburgs Gesundheitssenatorin Schlotzhauer hinsichtlich ausstehender Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Lege die Selbstverwaltung hierzu keine eigenen Vorschläge vor, würden die Länder tätig werden, stellte sie klar.

Niedersachsen wird 2026 den Vorsitz der GMK inne haben. Ein Schwerpunkt werde dann das Versprechen von gleichwertigen Lebensbedingungen in Stadt und Land mit Blick auf die medizinische Versorgung sein, kündigte Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) an. (fst)

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