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Präventionsoffensive

Gesundheitsrechtler Thomas Schlegel: „Krankheit wirkt wie eine stille Rezession im Inneren der Wirtschaft“

Die Koalition will die Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken. Richtig so, sagt der Gesundheitsrechtler Professor Thomas Schlegel im Interview mit der Ärzte Zeitung. Das Thema habe aber eine viel größere Dimension als viele meinten.

Thomas HommelEin Interview von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Porträtbild des des Gesundheitsrechtlers Professor Thomas Schlegel.

„Prävention ist kein weiches Wohlfühlthema“: Gesundheitsrechtler Professor Thomas Schlegel.

© Kanzlei für Gesundheitsrecht

Herr Professor Schlegel, in einem aktuellen Positionspapier, das Sie und Wirtschafts- und Digitalexperten verfasst haben, schreiben Sie, dass Prävention über die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland entscheide. Ist das nicht ein bisschen hoch gegriffen?

Nein. Gesundheit ist längst nicht mehr nur ein sozialpolitisches Thema, sondern ein harter Standort- und Produktivitätsfaktor. Krankheit wirkt gewissermaßen wie eine stille Rezession im Inneren der Wirtschaft: Sie entzieht Unternehmen Arbeitskraft, Fachwissen und Innovationsfähigkeit.

Lässt sich der Aderlass beziffern?

Ja. Für das Jahr 2023 wurden die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle infolge von Arbeitsunfähigkeit auf rund 128 Milliarden Euro und der Ausfall an Bruttowertschöpfung auf rund 221 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größenordnung zeigt, dass wir es nicht mit einem Randthema zu tun haben. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels können wir fehlende Arbeitskraft immer weniger ersetzen.

Professor Dr. Thomas Schlegel ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei für Gesundheitsrecht in Frankfurt am Main sowie Professor für Gesundheitsrecht und International Pharma- & Health Economics

Deshalb müssen wir stärker dafür sorgen, dass Menschen gesund und arbeitsfähig bleiben. Jede vermiedene Erkrankung sichert Know-how, Produktivität und gesellschaftliche Teilhabe. Prävention ist daher keine freiwillige Zusatzleistung und auch kein „weiches“ Wohlfühlthema. Sie ist eine Investition in Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung und wirtschaftliche Resilienz. Ein starker Wirtschaftsstandort setzt gesunde Menschen voraus.

Sie schreiben auch, dass Gesundheit für die Unternehmen ein wesentliches soziales Nachhaltigkeitsthema darstelle. Wird die Bedeutung des Themas Gesundheit auch in den Unternehmen hinreichend erkannt und entsprechend gehandelt?

Die Bedeutung wird zunehmend erkannt, aber noch nicht überall mit der notwendigen Konsequenz und Systematik. Viele Unternehmen tun bereits sehr viel: vom Arbeits- und Unfallschutz über die arbeitsmedizinische Betreuung und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung bis hin zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, zu Angeboten für psychische Gesundheit, einer gesundheitsfördernden Führungskultur und betrieblichen Kranken- oder Pflegeversicherungen. Der entscheidende Punkt ist: Gesundheit ist nicht nur Ausdruck sozialer Verantwortung. Sie liegt im unmittelbaren wirtschaftlichen Eigeninteresse der Unternehmen.

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Inwiefern?

Erkrankungen haben erhebliche persönliche und familiäre Folgen für die Beschäftigten. Sie führen auf Unternehmensseite aber zugleich zu Fehlzeiten, Produktivitätsverlusten, steigenden Kosten und dem Verlust von Erfahrungswissen. Umgekehrt verbessern wirksame Gesundheitsmaßnahmen die Arbeitgeberattraktivität, die Bindung von Fachkräften und die Leistungsfähigkeit der Organisation. Allerdings unterscheiden sich Umfang und Qualität der Maßnahmen erheblich. Teilweise gibt es noch zu viel Aktionismus und zu wenig strategische Steuerung. Häufig wird gemessen, wie viele Kurse angeboten oder wie viele Beschäftigte teilgenommen haben. Entscheidend wäre aber, ob sich Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Belastung tatsächlich und dauerhaft verbessern. Wir brauchen deshalb weniger bloße Aktivitätsmessung und mehr Wirkungsorientierung. Also Outcome und Impact statt nur Input und Output.

In Ihrem Papier kritisieren Sie auch, die Gesetzgebung zur GKV verwalte Krankheiten nur. Es brauche aber Strukturen für Gesundheit. Klingt wie die Quadratur des Kreises?

Nein, aber es verlangt einen grundlegenden Perspektivwechsel. Natürlich muss das SGB V auch künftig eine leistungsfähige Versorgung gewährleisten, wenn Menschen krank sind. Wir wollen die kurative Medizin nicht schwächen. Das Problem ist vielmehr, dass die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Strukturen bislang überwiegend an bereits eingetretenen Krankheiten und an historisch gewachsenen Leistungssektoren ausgerichtet sind.

Und der Bereich der Prävention?

Nun, Prävention findet zwar breite Zustimmung, ist regulatorisch aber häufig nachrangig, projektbezogen oder freiwillig organisiert. Zudem bestehen Brüche zwischen Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Nachsorge. Gerade an diesen Übergängen gehen Chancen verloren, gesundheitliche Risiken früh zu erkennen und Erkrankungen zu verhindern oder zumindest ihren Verlauf abzumildern.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

Die Lösung besteht nicht darin, dem Gesundheitssystem abstrakt die Verantwortung für die Gesundheit jedes Einzelnen aufzuerlegen. Es geht darum, Strukturen und Anreize zu schaffen, die Gesunderhaltung tatsächlich ermöglichen: Prävention als gleichrangiges Ziel im SGB V, sektorenübergreifende Versorgungspfade, eine stärker outcome-orientierte Vergütung, regionale Gesundheitsnetzwerke und eine bessere digitale Vernetzung – das braucht es.

Auch die Arbeitsmedizin muss stärker eingebunden werden, weil Unternehmen und Betriebsärzte Zugang zu Menschen haben, die das klassische Versorgungssystem häufig erst spät erreicht. Es ist also nur dann eine Quadratur des Kreises, wenn wir versuchen, Prävention mit den unveränderten Instrumenten eines überwiegend reparaturorientierten Systems zu organisieren. Ändern wir hingegen die Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Anreize, kann aus der bisherigen Krankheitsverwaltung schrittweise ein System werden, das Gesundheit länger erhält.

Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich eine Präventionsoffensive gestartet, um das Präventionsgesetz von 2015 zu aktualisieren. Wie ließe sich der Aspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung abbilden?

Die betriebliche Gesundheitsförderung sollte kein Unterpunkt am Rande, sondern ein eigener Umsetzungspfeiler der Präventionsoffensive sein. Das Bundesgesundheitsministerium nennt „gesundes und produktives Arbeiten“ sowie ein besseres Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz bereits ausdrücklich als eines der zentralen Ziele. Das ist richtig, denn die Arbeitswelt ist das größte kontinuierliche Präventionssetting unserer Gesellschaft. Unternehmen und Betriebsärzte erreichen Menschen regelmäßig und unmittelbar – darunter auch Beschäftigte, die von den klassischen Präventionsangeboten des Gesundheitssystems häufig nicht oder erst sehr spät erreicht werden.

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Gehört auch das Instrument finanzieller Anreize in den Instrumentenkasten für mehr betriebliche Gesundheitsförderung?

Finanzielle Anreize gehören unbedingt dazu, aber sie dürfen nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Schon heute können Arbeitgeber unter bestimmten Qualitätsvoraussetzungen bis zu 600 Euro pro Beschäftigten und Jahr steuerfrei zusätzlich zum Arbeitslohn für Maßnahmen der Gesundheitsförderung aufwenden. Eine Präventionsoffensive könnte an dieser Regelung ansetzen, sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen leichter nutzbar machen und durch gezielte Förder- oder Kofinanzierungsmodelle der Sozialversicherungsträger ergänzen.

Welche Maßnahmen sollten konkret gefördert werden?

Es sollte nicht allein um die Zahl der angebotenen Kurse oder Teilnehmenden gehen. Förderfähig sollten vor allem bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Maßnahmen sein, die nachweisbar die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten verbessern. Dazu gehören außer individuellen Angeboten etwa zur Bewegung oder Stressbewältigung auch gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen, eine entsprechende Führungskultur, psychische Gesundheit, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und wirksame Wiedereingliederungsstrukturen. Finanzielle Förderung sollte deshalb stärker an Outcome und Impact anknüpfen als lediglich an Input und Output.

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Sie sprachen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an. Müssen diese eine größere Rolle spielen?

Ja, denn Geld allein schafft allerdings noch keine Präventionsstruktur. Hinzukommen müssen regulatorische Anreize und bessere Schnittstellen: Die Arbeitsmedizin muss enger mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie mit der kurativen Versorgung verbunden sein. Erkennt ein Betriebsarzt frühzeitig ein relevantes Gesundheitsrisiko, darf die Präventionskette nicht an den Sektorengrenzen enden. Aus der betrieblichen Vorsorge muss bei Bedarf ein strukturierter Übergang in Diagnostik, Behandlung oder Rehabilitation möglich sein.

Das Leitbild könnte lauten: Risiken im Betrieb früh erkennen, gezielt intervenieren, die weitere Versorgung organisieren und die tatsächliche Wirkung messen. Davon profitieren nicht nur Beschäftigte und Unternehmen, sondern auch Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die öffentlichen Haushalte. Betriebliche Gesundheitsförderung wäre nicht bloß eine freiwillige Sozialleistung, sondern ein integraler Bestandteil moderner Gesundheits-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik.

Herr Professor Schlegel, vielen Dank für das Gespräch!

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